Ziele der Einführung klinischer Krebsregister bis Ende 2017 gefährdet
Bereits im Jahr 2013 wurde der Aufbau klinischer Krebsregister vom Deutschen Bundestag beschlossen. Nun zieht der GKV-Spitzenverband eine ernüchternde Bilanz, was die bisherige Umsetzung anbelangt. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag berichtete die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, wie weit der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland gediehen ist und welche Schwierigkeiten bestehen.
Eigentlich sollten nach Beschluss des Bundestages in allen Bundesländern bis Ende 2017 klinische Krebsregister aufgebaut werden. Mit ihrer Hilfe soll die onkologische Qualitätsberichterstattung sichergestellt und die Krebsfrüherkennung- und versorgung verbessert werden. Ein Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat nun ergeben, dass erst zehn Bundesländer die erforderliche Verankerung der entsprechenden Vorgaben im jeweiligen Landesrecht vorgenommen haben. Lediglich drei Bundesländer werden nach der Zielerreichungsprognose in dem Gutachten ab 2018 den vorgesehenen Output liefern: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.
Schlechte Zielerreichungsprognose für einige Bundesländer
Krebs ist die zweithäufigste Todesursache in Deutschland und jährlich treten 500.000 Neuerkrankungen auf – Tendenz steigend, berichtet Doris Pfeiffer auf der Pressekonferenz. Jeder zweite Krebspatient sterbe an seiner Erkrankung. Die Einführung der Krebsregister soll erhebliche Verbesserungen der Früherkennung und Behandlung ermöglichen, doch läuft die Umsetzung nur zögerlich, nicht zuletzt weil das Gesetz den Ländern viel Gestaltungsspielraum lässt. Die Zielerreichungsprognose für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein bis zum Jahr 2018 fällt in dem Gutachten, das die Prognos AG im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes erstellt hat, äußerst kritisch aus. Die Krebsregister werden in diesen Ländern wahrscheinlich nicht rechtzeitig fertig.
Aufbau der Krebsregister verstärkt vorantreiben
Laut Doris Pfeiffer muss die verbliebene Zeit dringend genutzt werden, um den Aufbau der Krebsregister schneller voranzutreiben. Die entsprechenden Gesetze müssen in allen Bundesländern bis Ende 2016 verabschiedet werden und die unterschiedlichen Strukturentscheidungen der Länder dürfen die Zielerreichung nicht gefährden, so Pfeiffer. Der GKV-Spitzenverband werde die Krankenkassen bei der Prüfung der Register unterstützen und habe die Aufgabe, bundeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe zur Einhaltung der Förderkriterien zu entwickeln. (fp)
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