TK: Rund jeder vierte Versicherte vermutet, falsch behandelt worden zu sein
Bei vielen Bundesbürgern bleibt nach der ärztlichen Behandlung ein ungutes Gefühl. Einer aktuellen Umfrage zufolge vermuten 23 Prozent der 18- bis 39-Jährigen, dass sie bereits mindestens einmal in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis falsch behandelt wurden.
Immer mehr ärztliche Behandlungsfehler
Falsche oder unzureichende Behandlungen in Arztpraxen oder Krankenhäusern sind keine Seltenheit. Wie aus einer Meldung des Medizinischen Dienstes des Kassen-Spitzenverbands (MDS) hervorgeht, waren in den vergangenen Jahren immer mehr Patienten von Behandlungsfehlern betroffen. Zudem gibt es viele Menschen, die annehmen, dass bei ihrer Behandlung nicht alles richtig gemacht wurde.
Fast jeder Vierte vermutet falsche Behandlung
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) vermuten 23 Prozent der 18- bis 39-Jährigen, dass sie bereits mindestens einmal in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis falsch behandelt wurden. Unter chronisch Kranken aller Altersgruppen ist dieser Anteil mit 25 Prozent sogar noch etwas höher, schreibt die Krankenkasse in einer Mitteilung.
Doch was ist bei Behandlungsfehlern zu tun? „Sobald ein Patient einen Behandlungsfehler vermutet, sollte er systematisch vorgehen. Der erste Schritt ist, ein Gedächtnisprotokoll des Behandlungsablaufs zusammenzustellen und die Namen der involvierten Ärzte und Pfleger zu notieren“, empfiehlt Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK. Die Beweislast liege in erster Linie bei dem Patienten.
Hilfe oder Beratung gesucht
Der Umfrage zufolge hat sich über die Hälfte der Befragten aller Altersgruppen (53 Prozent), die fürchten, dass ihre Behandlung nicht korrekt verlaufen ist, im Anschluss an jemanden gewandt, um Hilfe oder Beratung zu erhalten – die meisten davon (72 Prozent) an einen anderen Arzt wie beispielsweise den Hausarzt. Nur 18 Prozent der Betroffenen wandten sich demnach an ihre Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung.
Gespräch mit dem involvieren Arzt suchen
Im vergangenen Jahr wurden über 3.000 Verdachtsfälle auf einen Behandlungsfehler bei TK-Versicherten gemeldet. Die meisten vermuteten Fälle (1.204) wurden im Bereich Chirurgie verzeichnet. Den Angabe zufolge ließ die TK in 1.460 Fällen ein Sachverständigengutachten erstellen, davon landeten 68 vor Gericht.
An wen können sich Patienten wenden, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird? Die TK rät hier zunächst das Gespräch mit dem involvierten Arzt zu suchen. Wenn dies zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führt, haben Versicherte aber auch die Möglichkeit, sich bei der Krankenkasse telefonisch oder online Rat zu holen. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.