Freigabe von Cannabis nach Auffassung des BVKJ der falsche Weg
Die Forderungen nach eine Legalisierung von Cannabis werden mittlerweile von vielen Menschen geteilt, doch hat sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) nun eindeutig gegen einen weitgehend legalisierten Cannabiskonsum mit staatlicher Kontrolle ausgesprochen. Dieser würde nicht zu einem verbessertem Jugendschutz führen, sondern nach Ansicht des Verbandes das Risiko erhöhen.
Vielfach haben sich Strafrechtler, Suchtmediziner, die Suchthilfe und andere Experten für ein Umdenken in der deutschen Drogenpolitik ausgesprochen, berichtet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer aktuellen Mitteilung und bekräftigt gleichzeitig die Forderungen nach einer Legalisierung auf Basis ihres Vorschlags zu einem Cannabiskontrollgesetz. Der BVJK sieht allerdings keine Möglichkeiten zu einem verbesserten Jugendschutz bei einer Legalisierung und spricht sich daher gegen diese aus.
Umdenken in der Drogenpolitik
Seit langem wird über eine mögliche Legalisierung von Cannabis heftig diskutiert. Die Freigabe für medizinische Zwecke ist mittlerweile auch in der Politik mehr oder weniger Konsens, doch über eine grundsätzliche Legalisierung wird weiter gestritten. Hier plädieren beispielsweise die Linken und die Grünen für eine Freigabe, allerdings in unterschiedlichen Modellen. Die Linken setzen auf die Etablierung von Cannabis-Clubs, um die Abgabe zu regeln. Die Grünen sind für staatlich kontrollierte Abgabestellen. „Die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern überlässt den Markt der organisierten Kriminalität. Jugendliche und Verbraucher sind die Leidtragenden der Verbotspolitik“, begründen die Grünen ihre Forderung.
BVKJ sieht keine Verbesserung des Jugendschutzes
Der BVKJ warnt allerdings vor der Hoffnung, mit der Legalisierung von Cannabisprodukten die Jugendlichen besser vor den Gefahren des Cannabiskonsums zu schützen. Diese sei aus Sicht des Berufsverbandes verfehlt. Denn auch bei Alkohol gelinge es offensichtlich nicht die Jugendlichen trotz Regulierung und kontrollierter Abgabe vom Konsum abzuhalten. „Gerade bei Alkohol und Nikotin sehen wir, dass ein Gesetz Jugendliche nicht schützen kann, auch wenn es Einschränkungen für Jugendliche enthält“, so die Mitteilung des BVKJ. Trotz eines klaren Verkaufsverbotes von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche und trotz Ausweiskontrolle bestehe das Problem des Komasaufens bei Jugendlichen und jedes Wochenende würden in den Rettungsstellen deutscher Kliniken Jugendliche mit akuter Alkoholvergiftung eingeliefert.
Cannabis für junge Menschen gefährlich?
Zusätzlich zur Legalisierung von Alkohol die Freigabe von Cannabisprodukten an Erwachsene zu fordern, berge das Risiko, „dass wir zukünftig mehr drogenkranke Jugendliche und nicht weniger haben“, so der BVKJ. Bereits heute habe rund jeder vierte Jugendliche in Deutschland schon einmal Cannabis konsumiert und jeder zehnte Jugendliche rauche täglich. Durch den Konsum werde insbesondere die Hirnreifung bei jungen Menschen gestört und Cannabis sei daher für Jugendliche besonders gefährlich. Durch den Trend zu dem Konsum von Cannabisprodukten mit einem immer höheren THC-Gehalt verschärfe sich die Gefahr zusätzlich. „Wir brauchen kein Gesetz, das die Abgabe von Cannabis staatlich regelt und weitgehend legalisiert. Wir brauchen einen verbesserten Jugendschutz, und wir brauchen mehr Prävention“; so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ.
Allerdings werden in der Mitteilung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte wesentliche Punkte der Legalisierungsdebatte nicht angesprochen. Wenn tatsächlich jeder vierte Jugendliche bereits konsumiert hat und jeder Zehnte dies regelmäßig tut, bewegen sich all diese Menschen am Rande der Illegalität und zumindest die Beschaffung erfolgt häufig über strafrechtliche geahndete Kanäle. Auch ist eine Gewährleistung bestimmter Qualitäts- und Reinheitsansprüche nicht gegeben, wie die Berichte über gestrecktes Cannabis und anschließende Krankenhauseinlieferungen (beispielsweise wegen Vogelsand in der Lunge) vielfach belegen. Welche Alternativen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes auch unter den jugendlichen Konsumenten bestehen, bleibt in der Mitteilung des BVJK offen. (fp)
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