TÜV wegen minderwertigen Brustimplantaten zu hoher Schadenersatz-Zahlung verurteilt
Im Skandal um die fehlerhaften Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ist ein neues Urteil gefällt worden. Ein Gericht in Frankreich hat den deutschen TÜV wegen Fahrlässigkeit zur Zahlung von 60 Millionen Euro verurteilt. Dieser will das Urteil jedoch nicht akzeptieren.
Je 3.000 Euro für 20.000 Klägerinnen
Der TÜV Rheinland ist im Skandal um mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP von einem Handelsgericht im südfranzösischen Toulon zur Zahlung von 60 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden, berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Das Gericht warf dem TÜV demnach unzureichende Kontrollen vor und sprach rund 20.000 Klägerinnen je 3.000 Euro zu. Den Angaben zufolge hat das deutsche Prüfunternehmen, das den Herstellungsprozess der minderwertigen Silikonimplantate zertifiziert hatte, umgehend Berufung angekündigt.
Gesundheitsrisiken durch Brustimplantate
Bereits 2010 war bekannt geworden, dass die französische Firma Poly Implant Prothèse (PIP) seine Brustimplantate jahrelang mit billigem Industrie-Silikon statt mit Spezial-Silikon befüllte. Es zeigte sich, dass die Kissen leichter reißen und Entzündungen auslösen können.
Schon damals war auf die Gesundheitsrisiken durch Brustimplantate von PIP hingewiesen worden.
Es ist „davon auszugehen, dass das Risiko des Silikonaustritts aus der Implantathülle bei PIP-Produkten gegenüber hochqualitativen Implantaten um ein Mehrfaches erhöht ist und mit zunehmender Tragedauer ansteigt“, schrieb das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schon vor Jahren.
„Ausgetretenes Silikon kann sowohl zu lokalen Gewebereaktionen führen, als auch im Körper verteilt werden und sich z.B. in den Lymphknoten der Achselhöhle ansammeln“, erklärten die Experten. Aus Sicht des BfArM seien „mittel- und langfristige Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit PIP-silikongefüllten Brustimplantaten nicht auszuschließen“.
Wissenschaftler berichteten zudem, dass Brustimplantate Krebs verursachen können.
TÜV kontrollierte Silikonkissen nicht
Laut der AFP-Meldung wurden weltweit zehntausenden Frauen PIP-Implantate eingesetzt, in Deutschlandwaren es Schätzungen zufolge rund 6.000 Frauen. Wie es heißt, entschieden sich viele für eine operative Entfernung der Implantate.
Der TÜV zertifizierte das Herstellungsverfahren bei PIP, kontrollierte die Silikonkissen aber nicht selbst.
Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren hin. Im November 2013 wurde der TÜV vom Handelsgericht in Toulon zur Zahlung von Schadenersatz an 1.700 betroffene Frauen und an mehrere Händler verurteilt, da er gegen seine „Kontroll- und Aufsichtspflichten“ verstoßen habe.
2015 war dieses Urteil vom Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wieder aufgehoben worden. Den Richtern zufolge habe der TÜV seine Kontrollpflichten erfüllt und „keinen Fehler“ begangen.
In Deutschland unterlagen betroffene Frauen erst im vergangenen Jahr im Streit um PIP-Brustimplantate. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen weder die Ärzte noch der Versicherer von PIP haften.
Betrug hätte „leicht aufgedeckt“ werden können
Das Handelsgericht von Toulon verurteilte den TÜV nun in einem Verfahren mit deutlich mehr Klägerinnen. Zwar soll die genaue Höhe der Zahlungen noch auf Grundlage von Expertisen festgelegt werden, doch der TÜV soll vorläufige Zahlungen in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro leisten.
Der Agentur zufolge argumentiert das Gericht, dass der TÜV Rheinland nicht die „Übereinstimmung vom Kauf der verschiedenen notwendigen Bestandteile und der Herstellung der Brustimplantate“ überprüft habe. Allerdings sei dies eine „entscheidende und unumgängliche Grundlage der Kontrollen“, die vom EU-Recht vorgeschrieben sei.
Außerdem hätten einige TÜV-Mitarbeiter nicht die notwendigen Zulassungen gehabt, um an den jährlichen Kontrollbesuchen teilzunehmen. Des Weiteren habe der TÜV PIP keine unangemeldeten Kontrollbesuche abgestattet, die „den Betrug leicht aufgedeckt“ hätten.
Unternehmensgründer zu Haft verurteilt
Während Klägeranwälte auf die Entscheidung „äußerst zufrieden“ reagierten, kritisierte TÜV-Anwältin Cécile Derycke: „Das Handelsgericht Toulon verkennt und ignoriert die eindeutigen Feststellungen des Berufungsgerichts (von Aix-en-Provence) in diesem Fall“, wonach der TÜV seine Aufgaben „verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen“ habe.
„Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, die Zahlung vorläufiger Beträge zuzusprechen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Wir werden das vor dem Berufungsgericht angreifen.“
Vom TÜV wurde immer wieder betont, selbst von dem Implantatehersteller getäuscht worden zu sein. Die Rede ist von einem „groß angelegten und komplexen Betrug“.
PIP-Gründer Jean-Claude Mas wurde laut AFP in zwei Strafprozessen des Betrugs an den betroffenen Frauen und am TÜV schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt.
In Deutschland ging eine Klage sogar bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat. Dieser soll klären, wie umfangreich die Prüfpflichten bei der Zertifizierung von Medizinprodukten sind. (ad)
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