Folgeschäden verhindern: Bei anhaltendem epileptischem Anfall Notarzt rufen
Epilepsie ist die häufigste chronische Erkrankung des Zentralnervensystems. Sie betrifft Frauen und Männer gleichermaßen. Zwar kann die Krankheit heute medikamentös gut behandelt werden, doch das Risiko von Anfällen bleibt bestehen. Bei einem anhaltenden Anfall muss unbedingt der Notarzt gerufen werden.
Erhebliches Verletzungsrisiko
Weltweit leiden rund 0,8 Prozent der Bevölkerung an Epilepsie. Es ist die häufigste chronische Erkrankung des Zentralnervensystems. Sie betrifft Frauen und Männer gleichermaßen. Die Krampfanfälle, die dabei immer wieder auftreten, stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar und sollten unbedingt medizinisch abgeklärt werden. Dauert ein epileptischer Anfall an, muss der Betroffene umgehend klinisch versorgt werden. Darauf weist der Berufsverband Deutscher Neurologen (BDN) auf seinem Portal „www.neurologen-im-netz.org“ hin.
Epileptische Anfälle klingen meist von alleine ab
Laut den Experten klingt der Großteil epileptischer Anfälle nach kurzer Zeit von alleine ab – in der Regel innerhalb von längstens drei Minuten. Dauert ein Anfall jedoch länger, kann ein sogenannter Status epilepticus vorliegen,der lebensbedrohlich sein kann, wenn er nicht behandelt wird. Dann sollten Umstehende unter der Telefonnummer 112 einen Rettungswagen rufen.
„Wenn ein epileptischer Anfall mit Bewusstseinsverlust, Verkrampfungen oder Zuckungen der Extremitäten einhergeht und länger als fünf Minuten anhält, muss er umgehend klinisch versorgt werden. Das gilt auch bei „einfachen“ Anfällen ohne Bewusstseinsverlust, sowie mehreren Anfällen oder Bewusstseinsstörungen, die länger als einen Zeitraum von 20 bis 30 Minuten auftreten“, rät Dr. Curt Beil vom BDN.
„In dieser Situation kann die Regulierung lebenswichtiger Körperfunktionen beeinträchtigt sein wie die der Atmung, des Blutdrucks oder der Körpertemperatur und damit lebensbedrohlich verlaufen. Durch eine notfallmedizinische Versorgung kann der Status epilepticus unterbrochen werden und es können Folgeschäden verhindert werden“, so der Mediziner.
Unbedingt medizinisch abklären lassen
Allerdings stellt nicht jeder Krampfanfall mit Bewusstseinsstörung einen epileptischen Anfall dar. Ähnliche Ereignisse können unter anderem auch im Rahmen eines herz-kreislaufbedingten Aussetzers – einer Synkope – auftreten oder auch psychogen verursacht sein.
Grundsätzlich stellen wiederholt auftretende Bewusstseinsstörungen oder Krampfanfälle ein erhebliches Verletzungsrisiko dar und sollten unbedingt medizinisch abgeklärt werden, um eine Epilepsie oder andere Erkrankungen auszuschließen oder diese gegebenenfalls behandeln zu lassen.
„Eher für einen epileptischen Anfall spricht, wenn die betroffene Person währenddessen offene Augen hat, sich anschließend an nichts erinnern kann und bis zu einer halben Stunde nach dem Anfall noch verwirrt ist. Typischerweise folgen epileptische Anfälle auch einem klaren Muster, bei dem der Betroffene zuerst verkrampft und anschließend synchrone Zuckungen der Arme und Beine zeigt“, erklärt Dr. Beil.
Risikofaktoren für Anfälle
Ausgelöst werden können epileptische Anfälle unter anderem durch eine Reizüberflutung des Gehirns beispielsweise beim Computerspielen oder durch flackerndes Licht. Auch Schlafentzug, rasche Atmung, Nikotin, Alkohol sowie Stress sind mögliche Faktoren.
Wer epileptische Anfälle erleidet, ist laut BDN nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange ein Risiko für wiederholte Anfälle besteht. Auch im Zeitraum der medizinischen Abklärung sollten betroffene Personen nicht hinter das Steuer, bis die Fahreignung vom behandelnden Arzt beurteilt wurde.
Wie die Experten erklären, beruht das Auftreten eines epileptischen Anfalls auf einer vorübergehend zeitgleichen Erregung von Nervenzellenverbünden in bestimmten Hirngebieten. Diese Überreaktion ist dadurch bedingt, dass die regulierenden Botenstoffe des Gehirns im Ungleichgewicht stehen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.