Krankenkassen gegen Kostenübernahme von Cannabis-Therapien
Seit einigen Tagen können bestimmte Schwerkranke in Deutschland Cannabis auf Rezept erhalten. Das Gesetz, das am 10. März in Kraft trat, sieht die vollständige Kostenübernahme der Krankenversicherungen vor. Doch die Kassen wehren sich dagegen.
Cannabis auf Rezept für schwerkranke Patienten
Am 10. März ist in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft getreten, das es bestimmten schwer kranken Patienten erleichtert, Cannabis vom Arzt auf Rezept zu erhalten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärte dazu: „Schwerkranke Menschen müssen bestmöglich versorgt werden. Dazu gehört, dass die Kosten für Cannabis als Medizin für Schwerkranke von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders wirksam geholfen werden kann.“ Die Kassen sind aber offenbar nicht so richtig einverstanden mit der Kostenübernahme und wehren sich nun dagegen.
Leistungsspektrum der deutschen Krankenkassen
Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa bezweifeln die deutschen Krankenkassen, dass sie die Kosten von Cannabis-Therapien langfristig übernehmen.
Das Gesetz geht von monatlichen Behandlungskosten von durchschnittlich 540 Euro aus.
Ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit.“
Es sei deshalb richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll.
Wie der Verband erklärte, werde sich auf deren Basis in einigen Jahren zeigen, „ob die Cannabis-Therapie dauerhaft zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört“.
Voraussichtliche Verbesserung der Symptome oder des Krankheitsverlaufs
Laut einer Mitteilung der Bundesregierung müssen andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein, damit Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten können.
„Oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, dass therapeutische Alternativen nicht angebracht sind“, heißt es in der Erklärung. „Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert.“
Der Wirkstoff von Marihuana kann unter anderem bei Multipler Sklerose und gegen die Folgen von Chemotherapien bei Krebspatienten helfen.
Wem Cannabis genau hilft
Die Patienten, die Anspruch auf Medizinalhanf haben und die Kosten durch die Krankenkasse erstattet bekommen wollen, müssen sich bereit erklären, an einer Begleitforschung teilzunehmen. Diese soll Daten darüber liefern, wem Cannabis genau hilft.
„Diese Forschung ist wichtig, da bisher keine ausreichenden, wissenschaftlich zuverlässigen Daten über die therapeutische Wirksamkeit von Cannabis vorliegen. Eine gesicherte Wirksamkeit aber ist normalerweise für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Voraussetzung, um Arzneimittelkosten zu übernehmen“, schreibt die Bundesregierung.
Daher will die Bundesopiumstelle begleitend zum neuen Cannabis-Gesetz Daten zu Therapien binnen fünf Jahren analysieren.
Wissenschaftliche Belege für die gesundheitlichen Vorteile
Auch wenn die wissenschaftlichen Belege noch nicht so zahlreich sind, gibt es doch einige Studien, in denen die gesundheitlichen Vorteile von Cannabis belegt werden konnten.
So zeigte sich in älteren Untersuchungen, dass Inhaltsstoffe von Hanf Entzündungen hemmen können und entspannend wirken. Außerdem ist bekannt, dass THC Krämpfe von Multiple-Sklerose-Patienten lindern kann.
Belegt ist auch die Wirkung gegen Schmerzen, die auf Nervenschäden zurückgehen. Cannabis-Wirkstoffe können auch die schweren Nebenwirkungen bei Chemotherapien mindern.
Zudem wurden erst im vergangenen Jahr zwei Studien veröffentlicht, die darauf hindeuten, dass Cannabis einen Alzheimer-Ausbruch verhindern und hilfreich gegen Migräne sein kann. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.