Schwerkranke wird entgegen einer Krankschreibung als “Gesund” angesehen
Noch immer sind Depressionen als schwere und vor allem potenziell tödliche Erkrankung gesellschaftlich tabuisiert. Noch fataler für Betroffene, die auf staatliche Sozialleistungen wie Hartz IV angewiesen sind. Dann wird der Kampf gegen bürokratische Hürden zu einem Kampf gegen Windmühlen. So erging es Julia R.- mitten im depressiven Schub. Denn die Arbeitsagentur in Berlin erklärte die schwer depressive Frau für gesund!
Schwer wie Blei
Das Zimmer ist dunkel. Ein innerer tiefer Schmerz durchdringt den Körper. Um es einigermaßen erträglich zumachen, dunkelt Julia R. die Räume ab. Alles ist so schwer wie Blei, kein Gedanke ein fröhlicher. Nur Dunkelheit und Erschöpfung. Julia liegt einfach nur im Raum. Ohne Buch, ohne Fernseher, ohne Radio, ohne alles. Nur ihr Hund gibt noch Struktur und fordert zum Gassigehen auf. Der Therapeut hatte dazu geraten.
Als Julia mit der Arbeitsagentur zutun bekommt, wirft es sie vollkommen aus der Bahn. Julia ist Buchhalterin und war beim Ministerium angestellt. Danach wechselte sie in ein Transportunternehmen. Die Kollegen schätzen die Zuverlässigkeit, Loyalität und die unerhörte Hilfsbereitschaft. Wenn es etwas anzupacken gab, klotze sie ran. Da gab es keine Diskussion.
Vor zwei Jahren erklärte der Arzt Julia arbeitsunfähig. Bis dahin hatte sie noch nie etwas über die Krankheit gehört. Von einem auf den anderen Tag konnte Julia nicht mehr aufstehen. Zuhause verendeten die Pflanzen, unter den Möbeln sammelte sich Staub und die Gitarre wurde nicht mehr gespielt. Die Diagnose lautete plötzlich “klinisch schwere Depression”.
16 Wochen verbrachte sie nun im Krankenhaus. Unzählige Stunden Therapie, Tagesstruktur, Gruppengespräche. Vermutlich war der Tod eines engen Freundes der Auslöser. Dann erkrankte die Mutter, der Bruder, die Belastungen in der Firma wurden größer. Vielleicht besteht auch eine genetische Affinität. Doch die Therapien halfen nur wenig. Die Depressionen hatten sich manifestiert. Zu lange. 78 Wochen dauerte der Anspruch auf Krankengeld. Und danach?
Gutachter: Kerngesund!
Die Krankenkasse sagt, sie solle nun Arbeitslosengeld beantragen. Doch damit fingen die Sorgen erst richtig an. Seitens der Behörde wird Julia zu einem Gutachter geschickt. Er ist Facharzt für Chirurgie und Sozialmedizin, untersucht ihre Wirbelsäule, Gelenke, Reflexe und erklärt danach der Patientin: „Von psychischen Sachen verstehe ich nichts.“ Sie sei gesund und könne angeblich mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Nur ihre bisherige Arbeit sei nicht mehr zu vollziehen. Aber welche dann?
Das weiß die Arbeitsagentur offenbar auch nicht. Stattdessen wird die aktuelle Krankschreibung des behandelnden Psychiaters ignoriert. Sie solle ihr Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen, heißt es lapidar. Der Gutachter hatte geschrieben: Vollzeit, und zwar sofort und vollständig!
Doch das ist für Julia unmöglich zu schaffen. Sie sagt der Arbeitsagentur-Mitarbeiterin; “das schaffe ich nicht!” Die Begleiterin von Julia fragt, warum kein psychologisches Gutachten angefordert wird. Darauf die kurze Antwort: “Weil wir bereits ein Gutachten haben.”
Die Arbeitsagentur stellt daraufhin die Leistungen komplett ein. Die Kundin- wie es im Neudeutsch der Behörden heißt, stehe nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Der korrekte Rat hätte nun heißen müssen, vorübergehend Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Stattdessen schickt die Arbeitsagentur Julia zum Jobcenter. Dort soll sie Hartz IV beantragen. Zwar steht Julia noch immer dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung, dafür bekommt sie nun wesentlich weniger Sozialleistungen. Und die Arbeitsagentur ist den “Fall” erst einmal los.
Früher hatte Julia noch für Freunde und Verwandte das Schreiben von Anträgen übernommen. Heute schafft sie es kaum vor lauter Panik. Telefonieren oder das Ausfüllen der Anträge kann Julia heute ohne Hilfe kaum mehr vollziehen. Das weiß man offenbar auch im Jobcenter, weshalb man dort auch gleich die Tonlage wesentlich rauer anlegt: „Ihr Vermögen in Höhe von 24 175,28 übersteigt den Freibetrag um 8550 Euro. Sie sind daher nicht hilfebedürftig und haben keine Ansprüche. Beachten Sie: Ihr Vermögen müssen Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes einsetzen!“ Nicht dass Julia sich noch etwas Schönes kauft.
Alles Ersparte aufbrauchen
Doch dazu ist sie auch nicht in der Lage. Seit September 2016 bezahlt Julia nun ihren kompletten Lebensunterhalt von ihren letzten Ersparnissen. Selbst die Krankenkasse will 169 Euro extra. Die Rentenbeiträge lässt sie weg. Sie geht dafür nicht aus, spart sich gutes Essen, lebt zurückgezogen. Weil das Konto immer weiter schmelzt, bricht bereits Panik aus: „Wenn ich jetzt ins Krankenhaus muss, kostet das 280 Euro Zuzahlung. Die Miete läuft weiter. Das reicht nicht endlos.“ Immer mehr Freunde wenden sich ab. Doch es gab auch ehemaligen Kollegen, die ihr nun halfen, gegen sich gegen die Behörden zur Wehr zu setzen. Der DGB Rechtsschutz wird eingeschaltet. Dieser klagt nun vor dem Sozialgericht. Aber bis zum Prozess kann es dauern. Nicht selten bis zu 2 Jahre. Und bis dahin?
Weil die Behörden die schwere Erkrankung nicht anerkennen, verliert sich Julia in den Hartz-Mühlen. Eine Systematik, die Gutachten von Chirurgen anfertigen lässt, wenn die Antragstellerin an einer psychischen Erkrankung leiden.
Auf Nachfrage der Berliner Zeitung sagt die Arbeitsagentur, dass die Frau für die Behörde gesund sei. „Für uns ist die Frau gesund. Wir richten uns nach der Aussage des Gutachters.“ Einem Chirurgen, keinem Psychiater. Doch das interessiert die Behörde nicht. „Er ist nicht nur Chirurg, sondern Gutachter, Sozialmediziner von unserem Ärztlichen Dienst. Wir haben die Frau ja nicht zum Zahnarzt geschickt. Wenn ich ein Auto zum TÜV bringe, wird auch nicht zwischen kleinen Autos und Lkws unterschieden. Nach dem TÜV muss ich mich drauf verlassen, dass das Auto fährt.“ Doch: Der Gutachter selbst hatte eingeräumt, dass er für psychische Krankheiten nicht zuständig ist.
Die Position der Behörde ist, dass das Gutachten hätte inhaltlich angezweifelt werden können. Doch das wurde es nicht. Widerspruch sei zwar nicht möglich gewesen, aber Inhaltskorrekturen schon. Doch diese Feinheiten muss man auch erst kennen. Warum wurde darauf nicht hingewiesen? „Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir können doch nicht jedes Gutachten in Frage stellen lassen“. Normalerweise greift die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, Paragraf 145 SGB II. Dann muss dem Betroffenen solange Arbeitslosengeld gezahlt, bis über die Erwerbsminderungsrente entschieden ist. Doch das wurde verwehrt. Stattdessen wurde diese unsägliche Gutachten erstellt.
Behördenwillkür keine Einzelfall
„Dass kranke Menschen durch das Agieren von Ämtern in Situationen geraten, in denen zur Krankheit die nackte Existenzangst kommt, ist leider kein Einzelfall. Bearbeiter der Sozialversicherer übernehmen nach meiner Erfahrung meist völlig unkritisch Einschätzungen von Ärzten oder Psychologen, selbst wenn diese schon auf den ersten Blick nicht plausibel sind. Das hat oft krasse Folgen,” sagt Rechtsanwältin Elisabeth Hlawenka, die für die Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V. gegenüber der Berliner Zeitung.
Julia R wird nun regelmäßig vom Jobcenter vorgeladen. Ständig kommen Briefe an, die zur unverzüglichen Arbeitssuche auffordern. Dafür sollen Nachweise erbracht werden. Rüde wird dann gedroht, dass ansonsten die Leistungen eingestellt werden. Welche Leistungen fragt sich Julia! Denn sie soll ja alles Geld aufbrauchen, dass sie sich über die Jahre hinweg angespart hatte.
Bei diesem Terror kann man sich fragen, ob das Jobcenter und die Arbeitsagentur Depressionen als eine Art “Faulkrankheit” ansehen. „Ich möchte nur als Mensch behandelt werden“, sagt Julia. Mehr nicht.
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.