Verbot erst nach medizinisch-psychologischer Untersuchung zulässig
Nach nur einmaliger Fahrt unter Cannabis-Einfluss darf einem Autofahrer nicht einfach der Führerschein entzogen werden. Dies wäre allenfalls erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zulässig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Mittwoch, 26. April 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: 11 BV 17.33).
Der zum Tatzeitpunkt 21-jährige Kläger war unter Einfluss von Cannabis Auto gefahren. Das Landratsamt Starnberg verhängte eine Geldbuße von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot, ohne zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben zu haben.
Mit Erfolg wehrte sich der Autofahrer nun gegen das Fahrverbot. Ein Fahrverbot ohne Gutachten sei unzulässig, urteilte der VGH.
Denn wie bei Alkoholfahrten könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall auch bei Cannabis die künftigen Sicherheitsrisiken nicht selbst beurteilen. Bestehe der Verdacht, dass ein Autofahrer „auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trennt“, müsse die Behörde daher ein medizinisch-psychologisches Gutachten in Auftrag geben, um dies abzuklären. Erst danach sei dann gegebenenfalls ein Fahrverbot zulässig.
Im Streitfall hob der VGH München das Fahrverbot daher auf. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ er hiergegen allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. mwo/fle
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