SPD: Erstattung von Homöopathie?
Der SPD-Landesverband Bremen hat am 2. Mai einen Antrag beschlossen, mit dem sie den SPD-Bundesparteitag im Juni auffordert, neue Regeln für die Kennzeichnung und Erstattung homöopathischer Arzneien zu schaffen.
Konkret heißt es in dem Antrag, der von der “Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG)” eingebracht wurde: “Transparenz bei homöopathischen Präparaten herstellen: Hinweis auf nicht medizinisch nachgewiesene Wirksamkeit einführen und die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch Krankenkassen nicht weiter zulassen.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht für homöopathische Präparate einzuführen, aus der deutlich wird, dass für die Wirksamkeit von homöopathischen Präparaten keine eindeutigen wissenschaftlichen Nachweise einer Wirksamkeit vorliegen. Die freiwillige Finanzierung von nicht wirksamen homöopathischen Leistungen durch die Krankenkassen (mit Beitragsgeldern) ist nicht weiter zuzulassen.”
Homöopathie sei nicht wissenschaftlich belegt
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sagen in ihrer Begründung des Antrags (S. 79), es gäbe keinen wissenschaftlichen Nachweis für den Nutzen homöopathischer Arzneimittel. Es sei deshalb wichtig, “dass aus gesundheitspolitischer und verbraucherpolitischer Perspektive Menschen durch zuverlässige Hinweise über die fehlende Wirksamkeit von Homöopathie-Präparaten in die Lage versetzt werden, mögliche Risiken zutreffend einzuschätzen und in ihren Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen. Die Kennzeichnungspflicht nicht nachgewiesener Wirksamkeit bei homöopathischen Präparaten und ein Verbot freiwilliger Kostenübernahme durch die Kassen werden helfen, die qualifizierte Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten und den Verbraucherschutz zu verbessern.” (pm)
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