Landgericht Münster: Brandgefahr kann Leben anderer gefährden
Münster (jur). Greifen Altenheimbewohner trotz Rauchverbots in ihrem Zimmer immer wieder hartnäckig zur Zigarette, kann ihnen wegen der bestehenden Brandgefahr und der Gefährdung anderer Bewohner der Heimplatz gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2016 entschieden (Az.: 02 O 114/16).
Damit muss ein pflegebedürftiger Altenheimbewohner sein Heimzimmer räumen und sich eine neue Bleibe suchen. Nachdem der unter Betreuung stehende Mann einen Schlaganfall erlitten hatte, lebt er seit November 2009 in dem Altenwohnheim. Als starker Raucher griff er auch in seinem Heimzimmer immer wieder zur Zigarette.
Der Mann hatte jedoch die Angewohnheit, die Zigarettenstummel in den Papierkorb zu werfen. Es kam daraufhin mehrfach zu Schwelbränden. Selbst als das Pflegepersonal ihm ein Glas Wasser für die Glimmstängel hinstellte, landeten die Zigarettenstummel im Papierkorb.
Als es einen erneuten Schwelbrand kam und der Rauchmelder anschlug, sprach die Heimleitung ein Rauchverbot in dem Zimmer aus. Der Mann könne ja draußen auf der Terrasse seine Zigaretten rauchen. Halte er sich nicht an das Rauchverbot, müsse er mit der Kündigung des Heimvertrages rechnen.
Der Raucher nahm diese Drohung nicht ernst und warf erneut glühende Zigarettenstummel in den Papierkorb.
Als dann die Kündigung des Heimplatzes folgte, zog der Betreuer für den Heimbewohner vor Gericht. Es seien keine angemessenen Heimplätze für ihn in dem Ort verfügbar. Der Mann sei zudem in seiner Denkfähigkeit schuldhaft eingeschränkt und habe nicht schuldhaft gehandelt.
Das Landgericht bestätigte jedoch die Kündigung des Heimvertrages. Dass der Raucher trotz Rauchverbots in seinem Zimmer zur Zigarette greife, sei ein „wichtiger Grund“ für die Kündigung. Denn der Heimbetreiber sei auch verpflichtet, die anderen Bewohner vor Gefahren zu schützen. Hier drohe wegen des Verhaltens des Heimbewohners eine Brandgefahr, so dass andere an Leib und Leben gefährdet seien.
Der Heimbetreiber habe den passionierten Raucher mehrfach auf die Gefahren hingewiesen, wenn die Glimmstängel im Papierkorb landen. Dies habe der Heimbewohner auch verstanden, sich aber nicht daran gehalten.
Dem Argument des Betreuers, der Mann habe nicht schuldhaft gehandelt, folgten die Münsteraner Richter nicht. Doch selbst wenn man dies unterstelle, wäre die Kündigung wegen der Schwere und Häufigkeit der Verstöße wohl gerechtfertigt gewesen, so das Landgericht. Dem Heimbetreiber sei es auch nicht zuzumuten, den Raucher ständig zu überwachen. fle/mwo
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.