Kein Schmerzensgeld für Frau wegen Impotenz des Ehemannes: OLG Hamm weist Klage gegen Klinik ab
Beeinträchtigungen des Sexuallebens durch Impotenz des Ehemannes nach einer Operation lösen für die Frau noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies kommt erst dann in Betracht, wenn auch bei der Ehefrau gesundheitliche, etwa psychische Folgeschäden auftreten, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 21. Juli 2017, bekanntgegebenen Beschluss klar (Az.: 3 U 42/17). Lediglich Einschränkungen der ehelichen Sexualität verletzten die Frau nicht in eigenen Rechten.
Im konkreten Fall war der Mann mehrfach an der Wirbelsäule operiert worden. Seine Ehefrau behauptet, er habe dabei einen Nervenschaden erlitten, durch den er impotent geworden sei. Dies beeinträchtige ihr zuvor ausgefülltes Sexualleben. Von dem Krankenhaus verlangte sie ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro.
In seinem sogenannten Hinweisbeschluss vom 7. Juni 2017 erklärte das OLG Hamm, die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Die Frau sei nicht in eigenen Rechten verletzt. Daraufhin nahm sie ihre Berufung gegen ein abweisendes Urteil des Landgerichts Hagen zurück.
Dabei unterstellte das OLG, dass die behauptete Impotenz des Mannes auf die Operationen zurückgeht. Dies müsse aber „keinen vollständigen Verlust der ehelichen Sexualität bedeuten“, betonten die Hammer Richter.
Zudem habe die behauptete Impotenz des Mannes offenbar nicht zu körperlichen oder psychischen Folgeschäden auch bei der Ehefrau geführt. Allein der teilweise Verlust ihrer ehelichen Sexualität sei aber „keine Verletzung ihres Köpers, ihrer Gesundheit oder ihres Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung“. Es handele sich „lediglich um eine Auswirkung der behaupteten Impotenz auf das Leben der Klägerin und nicht um einen Eingriff in ihre Rechtsstellung“.
Die Richter des 3. Zivilsenats des OLG Hamm betonten, ihnen sei keine einzige Entscheidung bekannt, mit der ein Gericht wegen Beeinträchtigungen der sexuellen Fähigkeiten – etwa nach einem Verkehrsunfall oder wie hier nach einer Operation – auch dem Ehepartner ein Schmerzensgeld zugesprochen habe. mwo
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