Impfpflicht in Frankreich ist verfassungsgemäß
21.03.2015
Der französische Verfassungsrat hat gegen Impfgegner entschieden. Wenn Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht gegen Tetanus, Diphterie und Polio (Kinderlähmung) impfen lassen, drohen ihnen Bußgelder oder gar Haftstrafen. In Deutschland wird seit langem hitzig über eine gesetzliche Masern-Impfpflicht gestritten.
Impfgegner scheitern vor Gericht
Das französische Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel) hat am Freitag eine Entscheidung gegen Impfgegner getroffen. Laut dem Online Magazin „Telepolis“ entschieden die „Verfassungsweisen“: Die Impfpflicht ist verfassungsgemäß. Die Eltern, die für ihre dreijährige Tochter und den noch jüngeren Sohn die vorgeschriebenen Impfungen verweigerten, müssen mit dem Urteil nun in ihrem anhängigen Verfahren vor einem Gericht in Auxerre eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und Geldstrafe bis zu 30.000 Euro befürchten.
„Recht auf Gesundheit“
Wie das Magazin weiter berichtet, bekräftigte der Verfassungsrat, dass rechtliche Vorschriften, wonach Eltern, „die sich ohne rechtmäßiges Motiv ihren gesetzlichen Verpflichtungen entziehen und damit die Gesundheit, die Sicherheit, die Sittlichkeit (i.O. Moralité) oder die Erziehung ihrer minderjährigen Kinder gefährden“ und deswegen mit Strafen zu rechnen haben, auch im Einklang mit der Verfassung stehen. Von Seiten des Anwalts der Eltern wurde ein verfassungsmäßig verankertes „Recht auf Gesundheit“ gegen die gesetzliche Impfpflicht vorgebracht.
Impfstoffe bergen zu viele Risiken
Die Eltern hatten sich geweigert, ihre Kinder wie vorgeschrieben gegen Diphterie, Tetanus und Kinderlähmung (Polio) impfen zu lassen. Kinder werden in Frankreich ohne diese Impfungen nicht in Krippen, Kindergärten oder Schulen aufgenommen. Laut „tagesschau.de“ argumentierten die Erziehungsberechtigten, dass die derzeit am Markt verfügbaren Impfstoffe zu viele Risiken bergen würden und gegen Krankheiten vorgesehen seien, die es in Frankreich gar nicht mehr gebe. Außerdem ist der Impfstoff gegen die drei Krankheiten derzeit in der Regel mit weiteren Impfstoffen für andere Krankheiten wie Keuchhusten oder Meningitis kombiniert, für die eine Impfung nicht verpflichtend ist.
Keine Impfpflicht in Deutschland
Frankreich gehört zu den wenigen Ländern Westeuropas, in denen es überhaupt noch eine Impfpflicht gibt. In Deutschland können Erwachsene sowohl für sich als auch für ihre Kinder entscheiden, ob und welche Impfungen sie nutzen. Die Ständige Impfkommission (STIKO), ein Gremium von Experten, gibt Impfempfehlungen zu verschiedenen Krankheiten heraus. Derzeit sorgt vor allem die aktuelle Masernwelle wieder für hitzige Diskussionen über eine gesetzliche Impfpflicht. Bislang sind über 1.000 Menschen in Deutschland an Masern erkrankt. Die empfohlene Impfquote gegen die ansteckende Infektionskrankheit wird hierzulande laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) nicht erreicht. (ad)
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