Regelbedarfsstufe 3 soll nun aufgehoben werden: Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen sowie der LINKEN wirkt zugunsten der Betroffenen im SGB XII
20.03.2015
Nach dem Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen beugt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun dem Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Regelbedarfsstufe 3, die Leistungsberechtigten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch betreffend: "Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung für das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-Sätze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine Übergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I."
Zuvor hatte sich die Bundesregierung geweigert, die Regelleistungen anzupassen. Die Betroffenen haben in der Regel 80 Euro weniger Anspruch, als vergleichsweise Bezieher des SGB II (ALG II). (sb, pm)
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.