Gesundheitsministerin Huml fordert Zeugnisse für Pflegeheime
12.04.2015
Immer wieder wird über Missstände in deutschen Pflege- und Seniorenheimen berichtet. Auch über Vorschläge und Vorhaben von Politikern, an den Problemen etwas verändern zu wollen, wird regelmäßig geschrieben. Nun fordert die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) Zeugnisse für Pflegheime.
Pflegeheime mit detaillierten Zeugnissen bewerten
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) will Pflegheime in Zukunft mit detaillierten Zeugnissen bewerten lassen. Familien sollen sich damit ein zuverlässiges Bild machen können, bevor Vater oder Mutter in ein Heim einziehen. „Es darf nicht so sein, dass Angehörige erst die Zeitungen der letzten Jahre durchforsten müssen, um sich einen Eindruck von der Qualität eines Heimes zu verschaffen“, erklärte Huml gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Die Transparenz fehlt.“
Gesamtnoten werden wegen Nutzlosigkeit abgeschafft
Bislang gab es im Rahmen des Pflege-TÜV lediglich Gesamtnoten für die Heime. Diese werden von der schwarz-roten Bundesregierung im nächsten Jahr wegen Nutzlosigkeit abgeschafft. Humls Vorschlag nun: „Wir sollten überlegen, ob wir für die Bewertung der Heime genauere Vorgaben und die Einzelpunkte sichtbar machen.“ Die Politikerin nannte auch Beispiele: „Wie ist der pflegerisch-medizinische Standard, wie die Flüssigkeitsversorgung und Ernährung? Wie sieht es mit der individuellen Betreuung aus, wie ist der Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen?“ Sie plädierte dafür, dass erhebliche Pflegemängel nicht bei der Berechnung der Gesamtnote durch positive Bewertung anderer Faktoren ausgeglichen werden könne – wie es bisher möglich sei.
Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Der von Ministerin Huml benannte Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen dürfte für viele Menschen von herausragender Bedeutung sein. Insbesondere auch deshalb, da in den vergangenen Jahren mehrmals Missstände in diesem Bereich aufgedeckt wurden. So hatte etwa die Münchner Heimaufsicht in ihrem Qualitätsbericht 2011/12 von einem „bedenklichen Umgang mit Psychopharmaka“ geschrieben. Das Amtsgericht München hatte im vergangenen Jahr bekannt gegeben, dem Missbrauch von Psychopharmaka in Alten- und Pflegeheimen den Kampf anzusagen. Damals wurde darauf hingewiesen, dass es als freiheitsentziehende Maßnahme, gleichzusetzen mit Fixierung, gilt, wenn Pflegebedürftige mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden. Die Zahl der Fixierungen der Münchner Bewohner mit Bettgittern oder Bauchgurten war in den letzten Jahren gesenkt worden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
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