Skandalarzt soll angeblich Hirnschaden haben
Die juristische Auseinandersetzung um den Fall des niederländischen Skandalarztes geht in die nächste Runde. Der Neurologe hatte bei zahlreichen Patienten falsche Diagnosen gestellt. Im vergangenen Jahr wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt. Im Berufungsverfahren erklärte nun sein Anwalt, der Arzt leide an einem Hirnschaden.
Arzt soll einen Hirnschaden haben
Ein niederländischer Arzt, der wegen schwerer Fehldiagnosen angeklagt ist, leidet nach Aussagen seines Verteidigers an einem Hirnschaden. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa erklärte der Anwalt Peter Plasman in Arnheim zu Beginn des Berufungsverfahrens gegen den Arzt, dass der Schaden eine Folge eines schweren Autounfalls im Jahre 1990 sei. Dies gehe auch aus medizinischen Gutachten hervor. Der Mediziner war auf Anraten seines Verteidigers nicht vor Gericht erschienen.
Fälschlicherweise unheilbare Krankheiten diagnostiziert
Der nun 69 Jahre alte Neurologe soll von Mitte der 1990er-Jahre bis 2003 bei über 200 Patienten in einem niederländischen Krankenhaus Fehlentscheidungen getroffen haben. Unter anderem hatte er bei Dutzenden Patienten unheilbare Krankheiten wie Alzheimer oder Multiple Sklerose (MS) diagnostiziert. Den Angaben zufolge beging eine Frau daraufhin Selbstmord. Der in verschiedenen Medien auch als „Horrorarzt“ oder „Dr. Frankenstein“ titulierte Skandalarzt war auch in Worms tätig. Und auch in Heilbronn, wohin er über eine Ärztevermittlungsagentur gelangt war. Die deutschen Kliniken hatten Schäden an Patienten, die durch den Arzt hätten verursacht werden können, jedoch ausgeschlossen.
Arzt zu drei Jahren Haft verurteilt
Im Jahr 2013 hatte der Prozess gegen den Mediziner begonnen. Letztes Jahr war er dann wegen schwerer Misshandlung zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hatte damals unter anderem gesagt, dass Fehldiagnosen zum Arztberuf gehören würden. Der Prozess zeigte auch, wie lange es dauern kann, bis ein solcher Fall vor Gericht gebracht wird. Obwohl sich bereits 2005 Hunderte ehemalige Patienten des Arztes gemeldet hatten, leitete die Staatsanwaltschaft erst 2009 Ermittlungen ein. Die Berufungsrichter müssen nun klären, ob er zurechnungsfähig war. Im Juni wird ein Urteil erwartet. (ad)
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