Behandlungsfehler: Trend zu mehr Verdachtsfällen hält an
Behandlungsfehler können für die Betroffen schwerwiegende Folgen haben, die bis hin zu tödlichen Komplikationen reichen. Aus den aktuellen Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) für das Jahr 2014 geht hervor, dass weiterhin eine hohe Anzahl von vermuteten Behandlungsfehlern festzustellen war und hierbei auch zahlreiche Todesfälle zu verzeichnen waren.
Insgesamt haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung 14.663 Behandlungsfehlervorwürfe im Jahr 2014 untersucht und in jedem vierten Fall wurde der Verdacht der Patienten durch die Gutachter bestätigt, so die Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Hier bedürfe es eines offenen Umgangs mit den Fehlern und einer neuen Sicherheitskultur, um die Patienten in Zukunft besser zu schützen.
Keine Entwarnung bei den Behandlungsfehlern
Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler ist im Jahr 2014 erneut leicht gestiegen (von 14.585 auf 14.663 Verdachtsfälle) und auch die bestätigen Behandlungsfehler haben weiter zugenommen. In 3.796 Fällen (3.687 Fälle im Jahr 2013) kamen die MDK-Gutachter zu dem Schluss, dass der Vorwurf eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt war. „Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben“, mahnt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS.
Offener Umgang mit Behandlungsfehlern gefordert
Laut Aussage des Experten passieren „auch bei größter Sorgfalt Fehler im Krankenhaus, in der Arztpraxis und in der Pflege.“ Hier gehe es den Experten um einen offenen Umgang mit den Fehlern, in erster Linie damit die Patienten entsprechend entschädigt werden. Aber auch damit die Fehler systematisch analysiert und in Zukunft vermieden werden können. Im Mittelpunkt stehe dabei die Frage, welche Umstände zu dem Fehler geführt haben, so Gronemeyer.
Viele Verdachtsfälle im Bereich der Chirurgie
Von den Behandlungsfehlervorwürfen betrafen fast zwei Drittel eine Behandlung im Krankenhaus und ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt, so die Mitteilung des MDS. In Bezug auf die Behandlung seien die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bei chirurgischen Eingriffen zu verzeichnen gewesen. So standen 7.845 Fälle laut Angaben des MDS in direktem Zusammenhang mit einer Operation. Dies habe allerdings nicht unbedingt mit den vermehrten Behandlungsfehlern in dem Bereich zu tun, sondern den Erfahrungen des MDK nach sei bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler naheliegend, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden, erläutert die Leitende Ärztin des MDK Bayern, Prof. Dr. Astrid Zobel. Gutachterlich bestätigt wurden am Ende lediglich 24,3 Prozent der vermuteten Fehler bei den chirurgischen Eingriffen.
Höchste Quote bestätigter Fehler in der Pflege
Zwar betrafen die meisten Behandlungsfehlervorwürfe die Chirurgie, doch am häufigsten bestätigt wurde ein Fehlervorwurf laut Mitteilung des MDS in der Pflege (57,8 Prozent von 590 Fällen). Dahinter lag die Zahnmedizin, bei der 39,2 Prozent von 1.419 Fällen gutachterlich bestätigt wurden, die Allgemeinchirurgie mit 27,5 Prozent von 1.642 Fällen sowie die Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27 Prozent von 1.144 Fällen. Insgesamt seien in 155 Fällen die Patienten an den Folgen eines Fehlers oder damit zusammenhängenden Komplikationen verstorben, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf die Zahlen des MDK.
Große Dunkelziffer bei den Behandlungsfehlern
Bei der Statistik der MDK-Gemeinschaft ist laut Aussage von Prof. Zobel zu bedenken, dass diese nicht die Behandlungsqualität widerspiegelt, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentiert. Darüber hinaus sei „von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind“, so Zobel. Zudem seien „Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, erläutert die Expertin. (fp)
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Wichtiger Hinweis:
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