W-Fragen beachten: Vorgeschlagene Behandlung hinterfragen
Viele Patienten sind im Gespräch mit dem Arzt nicht selbstsicher genug oder verstehen nicht immer, was ihnen der Doktor erklären will. Häufig stimmen sie dann einer Untersuchung oder Behandlung zu, die möglicherweise nicht nötig wäre. Patientenschützer raten dazu, auf die sogenannten W-Fragen zu achten, damit der Arzt nicht nur mit Ja oder Nein antworten kann.
Patienten sollten auf W-Fragen achten
In manchen Fällen geht es einfach zu schnell: Wenn ein Arzt eine Behandlung vorschlägt, stimmt der Patient oft direkt zu. Doch vor einer Zustimmung sollte man sich den Sinn der vorgeschlagenen Untersuchung oder Behandlung erklären lassen. Dies nicht zuletzt, da viele Untersuchungen oft überflüssig sind. In einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa rät Stefan Palmowski von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), sich an sogenannten W-Fragen zu orientieren, wie etwa: Welchen Nutzen hat das? Welche Risiken bestehen? Wie dringend ist die Behandlung? Solche Fragen verhindern dass der Arzt nur mit Ja oder Nein antwortet.
Notizen können hilfreich sein
Anstatt zu fragen: „Ist das gut erforscht?“ fragt der Patient also: „Wie gut ist das erforscht? Wie lange gibt es diese Art der Behandlung?“ Hilfreich kann es sein, wenn man sich von dem Gespräch Notizen macht, die man später zu Hause noch einmal in Ruhe durchgehen kann. Auch bei der Verordnung von neuen Medikamenten sollten Patienten einige wichtige Fragen stellen. Darauf hatte Palmowski bereits in der Vergangenheit hingewiesen. So sollte etwa geklärt werden: „Warum ein neues Medikament?“ Oder auch: „Was ist der Vorteil gegenüber bestehenden Medikamenten?“
Vorsicht bei der Suche im Internet
Wenn man im Internet nach der Behandlung sucht, sollte man Vorsicht walten lassen: „Man findet wirklich sehr viel“, so Palmowski. „Nicht alles davon ist seriös oder richtig.“ Die Homepage vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beispielsweise ist eine Quelle für unabhängige Informationen. Wenn es sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) handelt, kommt auch ein Blick in den IGeL-Monitor infrage. Bei diesem werden Nutzen und Schaden von Selbstzahlerleistungen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien bewertet.
Gegebenenfalls eine ärztliche Zweitmeinung einholen
Des weiteren kann der HON-Code auf Webseiten ein Anhaltspunkt für Patienten sein. HON steht für „Health On the Net“, ein Zertifikat, das Anbieter nur bekommen, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Unter anderem zählt dazu, die Qualifikation des Verfassers anzugeben und wie sich die Seite finanziert. Zudem müssen Verweise auf Risiken und Nutzen belegt sein. Patienten haben außerdem immer die Möglichkeit, sich von einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen. Die Kosten hat die Krankenkasse zu tragen. „Je größer die möglichen Auswirkungen der Maßnahmen, desto eher brauche ich eine Zweitmeinung“, so Palmowski. Dies kann natürlich eine größere Operation betreffen, aber auch einen hohen finanziellen Aufwand, wie zum Beispiel bei einem Zahnersatz. (ad)
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Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.