Arbeitgeber nach Angeboten zur Darmkrebsvorsorge fragen
Darmkrebs ist jährlich für mehr als 26.000 Todesfälle in Deutschland verantwortlich. Vorsorgeuntersuchungen können hier einen wesentlichen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung des Krebs leisten und so das Risiko eines tödlichen Krankheitsverlaufs deutlich reduzieren. Arbeitnehmer sollten sich daher bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, ob dieser Vorsorgeuntersuchungen für Darmkrebs anbietet, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DEGAUM).
Einige Arbeitgeber würden mittlerweile aus dem Gedanken der Prävention Darmkrebsvorsorgeuntersuchungen anbieten, so die Mitteilung der „dpa“. Sie hätten erkannt, dass nur gesunde Mitarbeiter dem Fachkräftemangel langfristig entgegenwirken können. Die Beschäftigten sollten derartige Angebote unbedingt wahrnehmen, wird der DEGAUM-Experte Christoph Oberlinner von der „dpa“ zitiert. Frühzeitig diagnostiziert, lasse sich der Darmkrebs meist gut therapieren.
Angebote zur Vorsorge und Früherkennung sollten wahrgenommen werden
Rund 62.000 Menschen erkrankten laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) im Jahr 2011 an Darmkrebs und über 26.000 Todesfälle waren auf Krebserkrankungen des Dickdarms, des Mastdarms und seltenere Krebserkrankungen des Afters zurückzuführen. „Die Mehrzahl dieser Todesfälle könnte verhindert werden, wenn die Angebote zur Vorsorge und Früherkennung von Darmkrebs von allen Berechtigten wahrgenommen würden“, berichtet die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Krankheiten von Magen, Darm und Leber sowie von Störungen des Stoffwechsels und der Ernährung (Gastro-Liga e.V). Viele Beschäftigte nehmen die Angebote der Arbeitnehmer zur Krebsvorsorgeuntersuchung jedoch nicht wahr und lassen diese günstigen Gelegenheiten ungenutzt verstreichen, so die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf die DEGAUM. Nachfragen sei daher in jedem Fall angebracht und sollten sich Beschäftigte nicht trauen, direkt beim Arbeitgeber anzufragen, könnten sie sich auch an den Betriebsarzt oder den Betriebsrat wenden. (fp)
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