Deutlicher Anstieg der Zusatzbeiträge erwartet
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden laut Angaben des GKV-Spitzenverbandes in den kommenden Jahren deutlich steigen. Viele Krankenkassen seien nur durch höhere Zusatzbeiträge dazu in der Lage, die finanziellen Belastungen der geplanten Gesundheitsreformen sowie das andauernde strukturelle Defizit bei Ausgaben und Einnahmen aufzufangen, wird die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, von der Nachrichtenagentur „dpa“ zitiert.
Dem GKV-Spitzenverband zufolge ist in den kommenden Jahren mit einem deutlichen Beitragsanstieg für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu rechnen. Bis zum Jahr 2019 erwarten die Experten eine Erhöhung des Zusatzbeitrages auf durchschnittlich 1,4 bis 1,8 Prozent. Für das aktuelle Jahr werde derzeit noch von 0,9 Prozent ausgegangen. Im kommenden Jahr erwartet der GKV-Spitzenverband jedoch bereits einen Anstieg auf voraussichtlich 1,1 bis 1,2 Prozent. Mit den prognostizierten Erhöhungen würde der Gesamtbeitragssatz in der GKV von derzeit 15,5 Prozent auf maximal 16,4 Prozent bis zum Jahr 2019 steigen.
Arbeitnehmer müssen steigende Beitragskosten alleine zahlen
Der Beitragsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich zusammen aus einem fixen Bestandteil von 14,6 Prozent der jeweils zu 7,3 Prozent von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zahlen ist, sowie dem sogenannten Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer alleine zahlen. Auf diese Weise wurden Arbeitnehmer von eventuell erforderlichen Beitragserhöhungen per Gesetz ausgenommen und zusätzliche Mittel sind von den Arbeitnehmern aufzubringen. Hierfür wurde das Instrument des Zusatzbeitrages geschaffen, den die Krankenkassen je nach finanziellem Bedarf erheben können. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte den Arbeitgeberanteil bei den Beiträgen mit dem Argument eingefroren, dass keine Arbeitsplätze gefährdet werden sollen. Doch für die Arbeitnehmer werden daher die Belastungen in den kommenden Jahren deutlich stärker steigen, als dies bei einer Beteiligung der Arbeitgeber der Fall gewesen wäre.
Bislang nur moderate Zusatzbeiträge
Aktuell zahlen laut Angaben des GKV-Spitzenverbandes 61 Prozent der GKV-Mitglieder einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, wie er für das Jahr 2015 prognostiziert wurde, und rund 27 Prozent entrichten einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent. Eine Abwanderung zu günstigeren Krankenkassen sei bei diesen Versicherten bislang kaum festzustellen, vermutlich weil es sich in erster Linie um Mitglieder großer Krankenkassen handele. Bislang fiel der Zusatzbeitrag allerdings relativ moderat aus, nicht zuletzt weil die Krankenkassen noch über ausreichende finanzielle Reserven verfügten. Mit einem deutlicheren Anstieg des Zusatzbeitrages bei einzelnen Kassen wird vermutlich jedoch der Wechselwille der betroffenen Versicherten deutlich steigen.
Absinkenden Liquiditätsreserven im Gesundheitsfonds
Die voraussichtliche Anhebung des Zusatzbeitrages ist angesichts des absinkenden GKV-Vermögens kaum vermeidbar. So werden die Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds zwischen 2013 und 2015 von 13,6 Milliarden auf schätzungsweise 10,1 Milliarden Euro fallen. Bei den Betriebsmitteln und Rücklagen der Kassen sei in diesem Zeitraum ein Rückgang von 16,4 Milliarden auf voraussichtlich 14,2 Milliarden Euro zu erwarten, berichtet die „dpa“ unter Berufung auf den GKV-Spitzenverband. Zwar seien die Krankenkassen grundsätzlich durchaus dazu bereit, diese hohen Vermögen abzubauen, doch könne die Finanzlage einzelner Kassen sehr unterschiedlich ausfallen, wird Doris Pfeiffer von der „dpa“ zitiert. Daher seien auch weitere Fusionen bei den derzeit noch 124 Krankenkassen zu erwarten.
Einseitige Belastung der Krankenkassen?
Insbesondere zusätzliche Belastungen der Krankenkassen wie beispielsweise durch die Krankenhausreform, das e-Health-Gesetz oder das Präventionsgesetz werden vom GKV-Spitzenverband angesichts des bestehenden Defizits zwischen Einnahmen und Ausgaben von rund 2,3 Milliarden Euro bei den Krankenkassen (Ende 2014) äußerst kritisch bewertet. Die zu erwartenden Mehrausgaben durch die Gesetzesinitiativen schätzt der Verband auf 3,4 Milliarden Euro bis 2019. Vor allem der Gesetzentwurf zum Präventionsgesetz würde nur Kranken- und Pflegeversicherung finanziell belasten, wohingegen Bund, Länder und Gemeinden keinen Finanzierungsbeitrag für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe leisten müssen, zitiert die „dpa“ die Kritik des Verwaltungsrats-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Christian Zahn. In den vergangenen Jahren sei der GKV-Anteil an den Kosten für Prävention und Gesundheitsförderung bereits am stärksten gestiegen und derzeit trage die GKV 45 Prozent der hier anfallenden Kosten (10,9 Milliarden Euro). Aus den öffentlichen Haushalten von Bund, Ländern und Gemeinden würden indes nur 19 Prozent finanziert und der Arbeitgeberanteil liege lediglich bei neun Prozent. Zwar gehe der Entwurf de Präventionsgesetzes grundsätzlich in die richtige Richtung, doch erfolge hier eine einseitige Belastung der Krankenkassen. (fp)
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