Behörden gehen massiv gegen Heilpraktiker vor, die die Eigenbluttherapie anbieten
Nach Kenntnis des Bundes Deutscher Heilpraktiker (BDH) gehen derzeit zuständige Behörden massiv gegen Heilpraktiker vor, um ihnen die Eigenbluttherapie zu untersagen. Dies betrifft insbesondere Heilpraktiker in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg.
Rechtswidriges Vorgehen?
Ein im Auftrag des BDH angefertigtes Rechtsgutachten beurteilt dieses Vorgehen als rechtswidrig. Betroffene Heilpraktiker sollten sich unverzüglich an die Geschäftsstelle des BDH wenden. Bestätigt wird die Einschätzung durch ein von uns beauftragtes Gutachten von Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Eigenbluttherapien werden häufig bei Erkrankungen, wie Allergien, egal welcher Art, eingesetzt. „Es werden ein bis fünf Milliliter Blut aus der Armvene des Patienten entnommen“, erläutert Ulrich Sümper vom Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH). Meist wird das Blut wieder zurück in das Gesäß gespritzt. Dort bildet sich ein Hämatom, das vom Organismus aufgenommen wird. „Das eigene Blut wird vom Körper als fremd angesehen und löst eine Immunreaktion aus“, so der Heilpraktiker. Hierdurch würde die „körpereigene Abwehr“ stimuliert werden. Eine Gesamttherapie beträgt etwa 12 Einzelsitzungen mit je zwei Behandlungen pro Woche.
Wirkungsweise umstritten
Die Prozedur ist kaum mehr als ein minimaler Eingriff. Der Therapeut nimmt bei der kleinen Behandlung nur ein wenig Blut ab, um dieses dann wieder dem Kreislauf hinzuzufügen. Die Eigenbluttherapie wird von den meisten Heilpraktikern aber auch von einigen niedergelassenen Ärzte angeboten. Besonders soll die Eigenblutbehandlung bei Neurodermitis und Asthma die Beschwerden lindern. Die Therapie basiert auf Erfahrungswerten. Größere klinische Studien wurden zu diesem Thema bislang kaum durchgeführt.
Die Krankenkassen bewerten mit dem sogenannten „Igel-Monitor“ die Eigenblutbehandlung als „tendenziell negativ“. Zum einen begründen die Kassen die Therapie als wissenschaftlich nicht belegt und zum anderen könnten Negativwirkungen beispielsweise bei Gerinnungsstörungen oder der gleichzeitigen Einnahme des Medikamentes „Marcumar“ geschehen. Die Mediziner hatten die Therapie bei Sehnenreizung testen lassen. „In keinem Falle sollte die Eigenblutbehandlung Blutgerinnungsstörungen, Venenentzündungen und stark zehrenden Erkrankungen sowie bei der Einnahme von Glukokortikoiden, Blutverdünnungsmitteln und Immunsuppressiva passieren“. (sb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.