Medizinalhanfanbau in Deutschland verzögert sich weiter
Gestern behandelte der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf gleich vier Klagen gegen das Vergabeverfahren zum Anbau von medizinischem Cannabis in Deutschland. Die Unternehmen klagten gegen die Vergabebedingungen, mit denen sie im „Verfahren zur Vergabe des Auftrags zum Anbau, zur Weiterverarbeitung, Lagerung, Verpackung und Lieferung von Cannabis zu medizinischen Zwecken” konfrontiert wurden.
Geklagt wurde gegen diverse Aspekte der Ausschreibung: Gegen die vorausgesetzten Erfahrungswerte beim Medizinalhanfanbau und die zu kurzen Fristen bei der Suche nach einem geeigneten ausländischen Partner, fragwürdige Verpflichtungserklärungen ausländischer Unternehmen, fehlerhafte Referenzbewertungen ausländischer Unternehmen sowie die mangelhafte Transparenz bei den Zuschlagskriterien.
Nun entschied das Oberlandesgericht, dass drei der Klagen zwar abgewiesen wurden, bei der Klage gegen die zu kurzen Fristen gab das OLG allerdings den Klägern Recht. Somit untersagt das Gericht dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Vergabe der Zuschläge an die Bewerber. Laut BfArM bedeutet dies einen kompletten Neustart des Vergabeverfahrens.
Für Cannabispatienten, die aufgrund der Abhängigkeit von Importen unter der mangelnden Versorgungslage leiden, geht das Warten auf Cannabis made in Germany somit weiter.
“Für benachteiligte Unternehmen ein Erfolg, für unter dem Lieferengpass leidende Patienten die Verlängerung einer vermeidbaren Posse”, so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth nach der Verkündung der Urteile des OLG Düsseldorf.
“Der Deutsche Hanfverband hat das Vergabeverfahren aufgrund der kaum zu erfüllenden Kriterien von Anfang an als Diskriminierung gegenüber deutschen Unternehmen kritisiert. Das nächste Vergabeverfahren sollte dementsprechend fairer ablaufen”, so Wurth weiter. (sb, pm)
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