Neue Leitlinie Neuroborreliose räumt mit falschen Annahmen auf
Pünktlich zum Start der Zeckensaison 2018 veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) neue Empfehlungen für die Diagnose und Therapie der durch Zecken übertragenen Erkrankung Neuroborreliose. Darin enthalten sind Leitfäden für Ärzte und Patienten, die nach strengen Regeln erarbeitet wurden und den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Medizin widerspiegeln.
Die neue Leitlinie gibt Auskunft über diagnostische Schritte und Labortests, die zur einer sicheren Diagnose der Neuroborreliose beitragen und gibt einen Gesamtüberblick über wirksame Therapien. Die Leitlinie ist nicht nur für Ärzte interessant. Sie bietet auch Informationen für Patienten zur Nachbeobachtung eines Zeckenstichs und gibt Empfehlungen zur Prävention einer Borrelieninfektion. Die Leitlinie ist auf der Webseite der DGN frei einsehbar.
Keine Spätfolgen durch Zeckenstiche
In der neuen Leitlinie wird eine klare Stellung zu vermeintlichen Spätfolgen einer Borrelieninfektion bezogen, die erst Jahre nach dem Stich auftreten sollen. „Krankheitsbilder mit anhaltenden unspezifischen beziehungsweise untypischen Symptomen sind häufig keine Borreliosen“, erläutert Professor Sebastian Rauer vom Universitätsklinikum Freiburg in einer Pressemitteilung. Er hat die Arbeiten an der Leitlinie zusammen mit Dr. Stephan Kastenbauer aus München koordiniert.
Falsche Annahmen bei chronischer Neuroborreliose
Wissenschaftliche Fakten liefert die S3-Leitlinie zur umstrittenen, vermeintlich chronischen Neuroborreliose. Es wurde fälschlicherweise von vielen Medizinern angenommen, dass Symptome wie Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, chronische Müdigkeit, wandernde Schmerzen, Gedächtnisstörungen, Kopfschmerzen und andere schwer greifbare Beschwerden auf eine nicht erkannte oder unzureichend behandelte Infektion des Nervensystems mit Borrelien zurückzuführen sind.
Schlechte Langzeitverläufe sind das Resultat von Fehldiagnosen
„Die Neuroborreliose verläuft überwiegend gutartig“, betont Rauer. Schlechte Langzeitverläufe seien zum erheblichen Teil auf Fehldiagnosen zurückzuführen. Der Grund, warum die Betroffenen nicht auf die verordneten Therapien ansprechen, läge nicht darin, dass die Borrelien überleben, sondern dass die Patienten keine Neuroborreliose haben. Es handele sich um eine andere Erkrankung, die nicht durch Antibiotika therapiert werden könne.
Nicht aussagekräftige Tests
Der sogenannte Lymphozyten-Transformationstest wird häufig bei diffusen Beschwerden wie chronischer Müdigkeit, muskuloskelettalen Schmerzen, Abgeschlagenheit oder Konzentrationsstörungen angewendet. Dieser Test soll eine chronische Borreliose nachweisen. In der Leitlinie wird dieser Test für nicht aussagekräftig befunden.
Neue Empfehlungen zur Antibiotika-Therapie
Die Leitlinie empfiehlt die Behandlung mit den Antibiotika Doxycyclin, Penizillin G, Ceftriaxon oder Cefotaxim. „Diese Substanzen sind bei gleicher Verträglichkeit gleich gut wirksam gegen Borrelien“, rät Rauer. Über die Wirksamkeit von anderen Substanzen oder Antibiotika-Kombinationsbehandlungen lägen zu wenig auswertbare Studiendaten vor. Eine medikamentöse Behandlung mit Antibiotika sollte im Regelfall nicht länger als 14 Tage bei früher und 14 bis 21 Tagen bei später Neuroborreliose dauern.
Lange Behandlungen bieten keinen Mehrwert
„Eine längere Behandlung bringt keinen Mehrwert, sondern setzt die Patienten einem unnötigen Risiko von schweren Nebenwirkungen aus“, warnt Rauer. Wenn die Antibiotika nach zwei bis drei Wochen nicht anschlagen, würden auch weitere Wochen oder gar Monate nichts bringen.
Rechtlicher Widerstand
Ein Rechtsstreit verzögerte die Veröffentlichung der Leitlinie. „Im Hinblick auf die späte Neuroborreliose und vermeintliche latente Langzeitinfektionen besteht zwischen den wissenschaftlichen Fachgesellschaften einerseits und den Patientenorganisationen beziehungsweise der DBG andererseits eine große Kontroverse“, berichtet Rauer. Die Deutsche Borreliose-Gesellschaft e.V. und der Borreliose und FSME Bund Deutschland e.V. versuchten kürzlich, die Veröffentlichung der Leitlinie mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen. Das Landgericht Berlin hob diesen Versuch mit Urteil vom 12. März 2018 auf. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.