Der Ärztetag beschließt eine neue Zusatzweiterbildung für Mediziner
In Deutschland wird nun die Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ für Ärzte eingeführt. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Erfurt beschlossen dies kürzlich in einer Abstimmung. Damit soll auf die steigende Tendenz der überfüllten Notaufnahmen reagiert werden, die jährlich von rund 21 Millionen Patienten aufsucht werden. Die Weiterbildungszeit beträgt 24 Monate und wird in einer interdisziplinären Notaufnahme durchgeführt. Sie soll ab dem Jahr 2020 in jedem Bundesland verfügbar sein.
„Das ist ein wichtiger Meilenstein für die medizinische Arbeit und die Patientenversorgung in den Notaufnahmen“, berichtet Professor André Gries in einer Pressemitteilung der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Er entwickelte die Ausbildungsinhalte maßgeblich mit. Der Aufbau zentraler, interdisziplinärer Notaufnahmen erfordere zusätzliche Qualifikationen für ärztliches Personal, das in einer Notaufnahme tätig ist, so der Professor. Die Entscheidung sei ein wichtiger Erfolg für die Patientensicherheit und die Qualität der Behandlung.
Teamwork ermöglichte die Realisierung
Das Konzept der Weiterbildung wurde von zahlreichen Institutionen unterstützt. Die DIVI und die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) entwickelten das Konzept. Moderiert wurde der Prozess von der Bundesärztekammer. In den vergangen zwei Jahren haben die Fachgesellschaften eng zusammengearbeitet, um das Projekt zu realisieren. Die Weiterbildung soll alle relevanten Bereiche der klinischen Akut- und Notfallmedizin abdecken.
Überzeugungsarbeit
In gemeinsamer Überzeugungsarbeit konnten die Befürchtungen mancher Ärzte beseitigt werden.
„Gerade die großen traditionell starken Fächer mussten auch erst lernen, dass hier niemand seine Kernkompetenzen abgibt“, erklärt Gries. Die Weiterbildung könne die Qualität der Versorgung erheblich verbessern. Außerdem könne mit der Zusatzweiterbildung auch die Attraktivität des Arztberufes in der Notfallmedizin gestärkt werden.
Ab 2020 soll es losgehen
Derzeit beschäftigt sich ein Gremium der Bundes- und Landesärztekammern mit der praktischen Umsetzung in den einzelnen Bundesländern. „Es wir dann sicher ein bis zwei Jahre dauern, bis die Zusatzweiterbildung flächendeckend zwischen Bayern und Schleswig-Holstein eingerichtet ist“, so Gries. Ab 2019 sei der Beginn in einzelnen Bundesländern denkbar. Im Gegensatz dazu, dass schon seit mehr als zehn Jahren über die Notwendigkeit weiterer Qualifikationen in den Notaufnahmen diskutiert werde, sei dies ein überschaubarer Zeitraum.
Welche Voraussetzungen brauchen Ärzte?
Die Ärzte, die diese Zusatzweiterbildung absolvieren möchten, müssen über eine Facharztweiterbildung in einem Bereich verfügen, der für die Notfallmedizin relevant ist. Dazu gehören beispielsweise die Gebiete Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurochirurgie oder Neurologie. Zusätzlich muss der Arzt über den sogenannten „Notarztkurs“ verfügen, der zur Ausübung der Tätigkeit eines Notarztes befähigt. Außerdem muss eine mindestens sechsmonatige Tätigkeit auf einer Intensivstation stattgefunden haben. (vb)
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Wichtiger Hinweis:
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