31-Jähriger falscher Arzt steht wegen mehrfachen Betrugs vor Gericht
Im Fall des Mannes, der sich fälschlicherweise als Schönheitschirurg ausgab, steht das Urteil offenbar kurz bevor. Wie die Nachrichtenagentur „dpa“ berichtet, soll der 31-jährige ohne ärztliche Ausbildung Dutzende Schönheitsoperationen vorgenommen und dabei mehr als 63 000 Euro von seinen Patienten erhalten haben.
Regensburger kontaktiert seine „Patienten“ im Internet
Entscheidung im Fall des falschen Schönheitschirurgen: Wie die Nachrichtenagentur „dpa“ berichtet, geht heute der Prozess gegen einen 31-Jährigen aus Regensburg zu Ende. Der Mann hatte sich über mehrere Monate fälschlicherweise als plastischer Chirurg ausgegeben und gegen Barzahlung Schönheitsoperationen durchgeführt, so der Bericht. Der Mann hatte im Internet seine angeblichen medizinischen Fähigkeiten mithilfe gefälschter Dokumente und Urkunden präsentiert und war auf diesem Wege in Kontakt mit seinen weiblichen und männlichen „Patienten“ gekommen. Bei den Eingriffen habe es sich vorrangig um Gesichtsoperationen mit Silikon und Botox gehandelt, für welche er der Staatsanwaltschaft nach zwischen Anfang 2013 und Sommer 2014 insgesamt mehr als 63 000 Euro erhielt.
Mutter eines Opfers hat Zweifel an Approbation des Mannes
Doch der Schwindel flog auf, nachdem die Mutter eines Opfers aus Österreich Zweifel an der Geschichte des Mannes bekam und sich an die Behörden richtete. Der „Arzt“ wurde enttarnt und musste sich schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und Missbrauchs von Titeln in 110 Fällen vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Während des Prozesses hatten viele Betroffene von den gesundheitlichen Folgen der unsachgemäß durchgeführten Eingriffe berichtet. Demnach war es häufig zu schmerzhaften Schwellungen und Taubheitsgefühlen gekommen, teilweise hätten die Geschädigten nach der Betäubung auch unter Ohnmacht und Herzrasen gelitten.
Heute sei den Angaben der „dpa“ zufolge im Anschluss an die Plädoyers mit dem Urteil zu rechnen, wobei der Mann bereits ein Geständnis abgelegt habe. Nach einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses sei dem Angeklagten dem Bericht zufolge eine Haftstrafe von vier bis fünf Jahren in Aussicht gestellt worden. (nr)
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