Während Schwerverletzte auf Hilfe warten versperren Camper die Rettungsgasse
Am Dienstagabend, den 12. Juni 2018 kam es auf der A3 Richtung Oberhausen bei Ratingen zu einem Stau. Ein 66 Jahre alter, möglicherweise orientierungsloser, Geisterfahrer stieß mit einer 53 jährigen Verkehrsteilnehmerin zusammen. Nach Polizeiangaben wurden beide Fahrer schwer verletzt. Als die Rettungskräfte anrücken wollten, konnten diese ihren Augen nicht trauen: Eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern hatte es sich mit Campingstühlen und Tischen mitten auf der Rettungsgasse gemütlich gemacht und behinderte die Rettungsfahrzeuge.
„Die haben es sich auf der Fahrbahn gemütlich gemacht“, berichtet ein Feuerwehrsprecher am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Rettungskräfte hatten große Mühe zum Einsatzort zu gelangen, um die Schwerverletzen schließlich ins Krankenhaus zu bringen.
Rettungsgassen retten Leben
Offenbar unterschätzen immer noch viele Verkehrsteilnehmer die lebensrettende Funktion der Rettungsgasse. Nach Angaben des ADAC muss eine Rettungsgasse bereits gebildet werden, sobald der Verkehr ins Stocken gerät, denn im Notfall darf keine Zeit verloren gehen. Alle Autofahrer sind verpflichtet, die Rettungsgasse zu bilden und freizuhalten. Wer Rettungskräfte behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Wie wird eine Rettungsgasse richtig gebildet?
Eine Rettungsgasse ist immer zwischen der äußersten linken und den restlichen rechten Fahrstreifen zu bilden. Fahrer auf dem linken Fahrstreifen fahren dabei so weit links, wie möglich. Alle anderen Fahrbahnen machen den Weg Richtung rechts frei, sodass eine freie Gasse entsteht.
Bußgeldkatalog für Behinderung von Rettungskräften
Der ADAC klärt über mögliche Bußgelder und Strafen auf, mit denen Verkehrsteilnehmer rechnen müssen, wenn sie die Einhaltung der Rettungsgasse nicht so ernst nehmen:
- Wer bei stockendem Verkehr auf der Autobahn oder einer Außerortsstraße keine vorschriftsmäßige Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Rettungsfahrzeugen bildet, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg rechnen.
- Werden tatsächlich dadurch Einsatzkräfte behindert, sind es schon 240 Euro mit zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
- Entsteht dadurch eine Gefährdung steigt die Buße auf 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
- Kommt es dadurch zu einer Sachbeschädigung sind 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
(vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
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