Gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen: Hersteller ruft Popcorn zurück
Die XOX Gebäck GmbH aus dem niedersächsischen Hameln hat einen umfangreichen Rückruf von verschiedenen Popcorn-Sorten gestartet. In den Produkten ist eine erhöhte Menge an Tropanalkaloiden festgestellt worden. Diese natürlichen Pflanzeninhaltsstoffe sind für den Menschen giftig und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Erhöhte Menge an Tropanalkaloiden in Popcorn festgestellt
Die XOX Gebäck GmbH aus Hameln (Niedersachsen) hat einen umfangreichen Rückruf für verschiedene Popcorn-Artikel gestartet. Wie das Unternehmen auf seiner Webseite berichtet, wurde in den betroffenen Produkten „eine erhöhte Menge an Tropanalkaloiden festgestellt“. Diese natürlichen Pflanzeninhaltsstoffe sind für den Menschen giftig und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Rückruf von sieben Artikeln
Betroffen von dem Rückruf sind folgende Artikel mit den entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten (diese Information steht auf der Rückseite der Verpackung):
XOX Popcorn Toffee Erdbeer 125g, (EAN: 4031446425153), MHD: 27.01.2019 und 28.01.2019.
XOX Party Popcorn süß-salzig WM 275g, (EAN: 4031446425139), MHD: 23.12.2018.
XOX Party XXL Popcorn Karamell 500g, (EAN: 4031446425016), MHD: 19.12.2018 MHD: 20.12.2018, MHD: 14.01.2019, MHD: 15.01.2019, MHD: 16.01.2019.
Eddy’s Popcorn süß 200g, (EAN: 4260445241086), MHD: 31.12.2018, MHD: 01.01.2019.
White Bites Popcorn süß 120g, (EAN: 4031446770055), MHD: 27.12.2018, MHD: 28.12.2018, MHD: 09.01.2019, MHD: 10.01.2019, MHD: 11.01.2019.
Mike Mitchell Popcorn süß 200g, (EAN: 24212588), MHD: 11.12.2018, MHD: 18.12.2018, MHD: 19.12.2018, MHD: 14.01.2019, MHD: 15.01.2019, MHD: 16.01.2019.
Rewe Beste Wahl Popcorn süß 150g, (EAN: 4388844236516), MHD: 16.12.2018, MHD: 17.12.2018, MHD: 18.12.2018, MHD: 07.01.2019, MHD: 08.01.2019, MHD: 09.01.2019, MHD: 30.01.2019.
Vom Verzehr der betroffenen Produkte wird abgeraten
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf seinem Portal „Lebensmittelwarnung.de“ berichtet, wurden die sieben zurückgerufenen Produkte bundesweit verkauft – außer in Mecklenburg-Vorpommern.
Laut dem Hersteller können Kunden, die die entsprechenden Produkte gekauft haben, diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Von einem Verzehr der betroffenen Artikel wird abgeraten. Dieser „könnte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Sehstörungen, erweiterten Pupillen, Mundtrockenheit oder Müdigkeit führen“, schreibt die XOX Gebäck GmbH.
Für den Menschen giftig
„Tropanalkaloide sind natürliche Pflanzeninhaltsstoffe, die in einer Vielzahl von Pflanzen vorkommen, vor allem in Nachtschattengewächsen wie z. B. dem Bilsenkraut, dem Stechapfel und der Tollkirsche“, erklärt die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) auf ihrer Webseite.
„Pflanzen bilden Tropanalkaloide, um sich vor Fraßfeinden (z. B. Insekten) zu schützen. Tropanalkaloide sind auch für den Menschen giftig“, so die Experten, die darauf hinweisen, dass in den vergangenen Jahren Vergiftungsfälle unter anderem aus Slowenien und Österreich bekannt wurden.
Bei den Betroffenen wurden demnach Symptome wie trockener Mund, heiße rote Haut, Sehstörungen, Tachykardie (Herzrasen), Sprachstörungen, Schwindel, Desorientierung und Halluzinationen beobachtet.
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) (Stand: 2013) seien in Deutschland keine Fälle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von Säuglingen, Kleinkindern und Verbrauchern anderer Altersklassen durch Verzehr Tropanalkaloid-kontaminierter Erzeugnisse bekannt. (ad)
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