Experten-Tipps zum Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung
Nicht alle Leistungen, die Ärzte oder Zahnärzte erbringen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. So manche der teuren Maßnahmen werden nicht abgedeckt. Viele denken daher über eine private Zusatzversicherung nach. Allerdings ist nicht alles, was beworben wird, auch wirklich sinnvoll. Experten geben wichtige Tipps, was beim Abschluss solcher Versicherungen zu beachten ist.
Eine private Zusatzversicherung kann sich lohnen
Passieren kann immer wieder was: Mal geht die Brille entzwei, Zahnersatz wird nötig oder eine aufwendige Krankenhausbehandlung steht an. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland kommt lediglich für das Nötigste auf. Daher kann sich mitunter eine private Zusatzversicherung lohnen. Allerdings sind längst nicht alle Policen sinnvoll. Häufig beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen für eine Behandlung nur bis zu einer bestimmten Grenze. Patienten, die die Mehrkosten nicht alleine tragen wollen, sollten beim Abschluss einer Zusatzversicherung einige Grundregeln beachten. In einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa erklären Experten welche dies sind und geben wertvolle Tipps.
Besonnenheit zeigen und Angebote vergleichen
Grundsätzlich gilt, Besonnenheit zu zeigen. Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest in Berlin meint: „Keine private Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Auslandsreise-Krankenversicherung – ist unbedingt notwendig.“ Rita Reichard von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf erklärt, dass man immer Angebote vergleichen sollte: „Interessenten sollten in jedem Fall mehrere Offerten von verschiedenen Privatversicherungen einholen“, so die Expertin. Private Policen verschiedener Anbieter unterscheiden sich laut Auskunft von Reichard in ihren Leistungen und Tarifen stark voneinander.
Wahltarife besser gut abwägen
In manchen Fällen muss man sich auch nicht an einen anderen Anbieter wenden, denn einige gesetzliche Kassen bieten ihren Mitgliedern Zusatzleistungen als Wahltarife an. Frau Steckkönig erklärt dazu: „Wahltarife können für jene eine Chance sein, die von privaten Versicherern aus Altersgründen oder wegen Erkrankungen abgelehnt wurden.“ Die Mindestbindungspflicht beträgt allerdings für manche Wahltarife ein Jahr und für andere sogar drei Jahre. Zudem gilt der Zusatzschutz auch nicht lebenslang. Des Weiteren kann die Kasse Wahltarife bei Unterkalkulation jederzeit wieder streichen. „Es kann also passieren, dass Versicherte jahrelang in einen Wahltarif einzahlen, ohne je von dessen Leistungen zu profitieren“, sagt PKV-Pressereferent Dirk Lullies.
Zahnzusatzversicherungen werden häufig abgeschlossen
Zahnzusatzversicherungen gehören zu den häufigsten freiwilligen Versicherungen, die hierzulande abgeschlossen werden. In vielen Fällen lassen sich die Unkosten mit dem Zuschuss, den Kassenpatienten für Kronen, Brücken oder Implantate bekommen, nicht decken. Eine Zusatzversicherung kann also aus Sicht von Rita Reichard von der Verbraucherzentrale NRW sinnvoll sein. „Auch hier ist jedoch eine genaue Prüfung der angebotenen Tarife unerlässlich, da unterschiedliche Leistungen angeboten werden.“ Allerdings kann es bereits helfen, wenn Patienten bei anstehendem Zahnersatz gezielt nach Alternativen fragen. Dann sind die Kosten mit dem Kassen-Zuschuss oft schon abgedeckt.
Zusatzversicherungen für den Krankheitsfall
Auch wenn es eine Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer in der Klinik nur mit privater Zusatzversicherung gibt, lohnt sich eine solche Krankenhauszusatzversicherung aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht immer. „So übernehmen viele Versicherer keine Behandlungskosten in einer Privatklinik, wenn kein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Kasse des Patienten besteht“, erklärt Reichard. Außerdem sollten Verbraucher genau klären, bis zu welcher Höhe Chefarzthonorare erstattet werden. Werden Arbeitnehmer krank geschrieben, erhalten sie in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und sind so in der Regel finanziell abgesichert. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung lohnt sich daher nach Überzeugung der Verbraucherzentrale NRW für Beschäftigte oft nicht. Selbstständige und Freiberufler hingegen sollten sich auf jeden Fall Einkommensausfälle im Krankheitsfall absichern.
Versicherungsschutz im Urlaub
Für Reisen und Urlaub gilt: „Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist unter den Zusatzpolicen ein Muss“, so Steckkönig von der Stiftung Warentest. Der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist selbst innerhalb der Europäischen Union nicht ausreichend. „Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport kommt sie nicht auf“, erläutert Steckkönig. Dies gilt auch für manche Behandlungskosten. In Staaten außerhalb der EU ist man normalerweise überhaupt nicht mehr über die heimische Krankenkasse versichert. Wenn man Aufenthalte in fernen Ländern plant, sollte man die verschiedenen Reiseversicherungen nicht als Paket abschließen, raten Versicherungsexperten. Denn manche der Leistungen, die in einem Rundum-Sorglos-Paket – bestehend aus Auslandsreisekranken-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung – angeboten werden, sind ohnehin bereits über andere Versicherungen abgedeckt. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.