Für tot gehaltene Frau erwacht beim Bestatter
Was nach einem Horrorfilm klingt, wurde für eine 92-Jährige schwerkranke Frau zur bitteren Realität: Eine Alten-Pflegerin hatte die betagte Dame ohne Puls in ihrem Bett aufgefunden, woraufhin ein Arzt aus Gelsenkirchen deren Tod bescheinigte. Doch die Frau erwachte im Kühlraum des Bestatters und starb zwei Tage später schließlich im Krankranhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft Essen offenbar Anklage gegen den Mediziner erhoben.
Pflegerin findet Frau ohne Atmung und Puls im Altenheim-Bett
Die Geschichte hatte im März für großes Aufsehen und bei vielen Menschen für ein mulmiges Gefühl gesorgt. Eine 92-jährige schwer pflegebedürftige Seniorin war von einer Pflegerin in einem Altenheim regungslos in ihrem Bett gefunden worden. Da offenbar weder Puls noch Atmung zu erkennen waren, bestätigte ein Mediziner aus Gelsenkirchen schließlich den Tod der Frau. Die vermeintlich „Tote“ wurde von einem Bestattungsunternehmen abgeholt und wie üblich in den Kühlraum gebracht. Doch einige Zeit später kam die betagte Dame wieder zu sich und schreckte die beiden Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens durch Rufe auf.
Nachdem die Männer daraufhin einen Notarzt und die Polizei gerufen hatten, zeigte sich, dass die Frau ansprechbar war und auf den Arzt reagieren konnte – obwohl seit der „Feststellung“ des Todes und dem Entdecken des Irrtums bereits viereinhalb Stunden vergangen waren. Schließlich wurde die Seniorin ins Krankenhaus gebracht, wo sie zwei Tage später jedoch tatsächlich starb.
Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nun muss der verantwortliche Mediziner aber offenbar einen Prozess fürchten. „Wir haben Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben“, so Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens gegenüber der „BILD“. Der Tod der Frau zwei Tage später im Krankenhaus, stehe jedoch laut Anklage nicht im Zusammenhang mit dem mehrstündigen Aufenthalt in der Kühlkammer, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ weiter. Wann der Prozess vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen beginne, stehe den Informationen zufolge noch nicht fest. (nr)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.