Achtung: Verletzungsgefahr beim Verzehr
Sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als auch Lidl und der Hersteller selbst warnen derzeit vor dem Verzehr von gehackten Dosentomaten mit Basilikum, die deutschlandweit bei Lidl vertrieben werden. Laut dem Hersteller sind Plastik-Fremdkörper in die Tomaten gelangt und es besteht eine Verletzungsgefahr in Mundraum, Rachen, Magen und Darmtrakt. Der italienische Hersteller „Le Specialità Italiane srl“ ruft deshalb das Produkt „Italiamo Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum, 400g“ zurück.
Wie das Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz berichtet handelt es sich insbesondere um das Dosenprodukt „Italiamo Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum, 400g“ des italienischen Herstellers „Le Specialità Italiane srl“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020 und der Chargennummer L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224. Das Bundesamt, Lidl und der Hersteller raten dringend von einem Verzehr ab.
Warum sollte das Produkt nicht verzehr werden?
Wie der Hersteller mitteilt, sind offenbar in einigen der betroffenen Produkte Plastikfremdkörper enthalten. „Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt keinesfalls konsumieren“, schreibt Lidl auf der Webseite des Unternehmens.
Wo kann man das Produkt abgeben?
Lidl reagiert und hat die betroffenen Dosentomaten aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes aus dem Verkauf genommen. Wer die gehackten Tomaten bereits gekauft hat, kann diese in allen Lidl-Märkten zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet, selbst wenn kein Kassenbon vorliegt. Lidl und der Hersteller weisen darauf hin, dass ausschließlich das Produkt „Italiamo Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum, 400g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020 und der Charge L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224 von dem Rückruf betroffen sind. Alle anderen Produkte von Lidl und des Herstellers seien in gewohnter Qualität.
Welche Gesundheitsrisiken drohen bei einem Verzehr?
Fremdkörper im Essen können viele verschiedene Verletzungen und Beschwerden hervorrufen. Je nach Größe, Beschaffenheit und Material des verschluckten Körpers können beim Kauen Verwundungen im Mund- und Rachenraum auftreten. Auch der teilweise oder komplette Verlust eines Zahnes ist denkbar. Gerät der Fremdkörper in die Atemwege, droht eine sogenannte Fremdkörper-Aspiration. Reizhusten, Heiserkeit und Atembeschwerden sind mögliche Anzeichen. Verbleiben kleinere Fremdkörper im Körper, können diese auch Entzündungen auslösen. Auch Verdauungs- oder Magenprobleme und innere Verletzungen sind nicht auszuschließen. Wer nach dem Verzehr der Tomaten gesundheitliche Probleme hat, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen.
Arteigene und artfremde Verunreinigungen
Gefährliche Fremdkörper in Lebensmitteln sind ein häufiger Grund für Rückrufaktionen. Immer wieder kommt es zu solchen Verunreinigungen. Neben Plastik gelangt auch hin und wieder Reste von Glas, Metall, Stein, Borsten oder Knochen in die Produkte. Rechtlich gesehen spielt es laut dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine große Rolle, ob die Verunreinigungen „arteigene“ oder „artfremde“ Fremdkörper sind. So ist beispielsweise ein Stück Zwiebelhaut in einer Zwiebelwurst eher als arteigener Fremdkörper zu werten, als Plastikstückchen in einer Tomatensoße. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.