Grenzwerte überschritten: Seeberger ruft Popcorn-Mais wegen Schimmelpilzgiften zurück
Die Firma Seeberger aus dem baden-württembergischen Ulm hat einen Rückruf für den
Artikel „Popcorn-Mais 500g“ (nicht gepoppt) gestartet und bittet Verbraucher, bestimmte Chargen des Erzeugnisses nicht mehr zu verzehren. In dem Produkt könnten Schimmelpilzgifte enthalten sein.
Grenzwerte für Schimmelpilztoxine überschritten
Die Firma Seeberger aus Ulm (Baden-Württemberg) ruft den Artikel „Popcorn-Mais 500g“ (nicht gepoppt) zurück und bittet die Verbraucher, das Erzeugnis bestimmter Chargen nicht mehr zu verzehren. Grund für den Rückruf: „Bei den Produkten dieser Chargen können im Einzelfall die Grenzwerte für die Schimmelpilztoxine Aflatoxine beziehungsweise Ochratoxin überschritten sein. Die genannten Stoffe können bei chronischer Aufnahme gesundheitsschädlich sein“, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung.
Kaufpreis wird ersetzt
Betroffen von dem Rückruf sind die Chargen des Produkts „Popcorn-Mais 500g“ der Marke Seeberger mit folgenden Los-Nummern und MHDs:
L435136 mit MHD 01/2020
L435137 mit MHD 02/2020
L437018 mit MHD 02/2020
L437019 mit MHD 02/2020
Das Unternehmen habe die eventuell betroffenen Artikel bereits aus den Regalen entfernen lassen.
„Um den Schaden schnell und unkompliziert zu ersetzen, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher gebeten ein Foto der Verpackung, auf der die Charge und das MHD sichtbar sind, sowie ihre Anschrift per E-Mail an popcorn@seeberger.de einzusenden“, heißt es auf der Webseite der Firma.
„Alternativ kann die Ware, geöffnet wie ungeöffnet, per Post an Seeberger gesendet werden.“ Der Kaufpreis wird ersetzt.
Nicht akut gesundheitsschädlich
Wie die Firma Seeberger erklärt, gehören Aflaxtoxine und Ochratoxine zur Gruppe der Mykotoxine, also Schimmelpilzgifte.
„Mykotoxine sind natürlich vorkommende Stoffwechselprodukte von vielen Schimmelpilzarten. Der Verderb von Lebensmittel durch Schimmel, insbesondere bei Produkten aus der Landwirtschaft, ist ein absolut natürlicher Vorgang und damit Teil unseres Ökosystems“, schreibt das Unternehmen.
Der Verzehr des vom Rückruf betroffenen Produkts sei nicht akut gesundheitsschädlich.
„Laut toxikologischen Gutachten besteht selbst für Kleinkinder im Alter von 2-5 Jahren selbst bei einem dauerhaften täglichen Verzehr von einer Portion Popcorn-Mais keine Gesundheitsgefährdung“, heißt es in der Mitteilung. (ad)
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Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.