Experten raten dazu, unnötige Röntgenanwendungen zu vermeiden
Immer wieder weisen Experten darauf hin, die Gesundheitsgefahren durch Röntgen nicht zu unterschätzen. Schließlich sind solche Untersuchungen mit einem Strahlenrisiko verbunden. Häufig können auch andere Verfahren bei der Diagnose helfen.
Röntgenpass muss nicht mehr zur Verfügung gestellt werden
Arztpraxen und Kliniken sind seit dem Jahreswechsel nicht mehr gesetzlich verpflichtet, Patientinnen und Patienten einen Röntgenpass zur Verfügung zu stellen und Röntgenuntersuchungen in einen solchen einzutragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät dennoch dazu, über erhaltene strahlendiagnostische Untersuchungen Buch zu führen. Dies umfasst neben Röntgen- auch nuklearmedizinische Anwendungen. Außerdem empfehlen die Experten, sich über Verfahren informieren zu lassen, für die keine Röntgenstrahlung oder radioaktive Stoffe eingesetzt werden. Dazu gehören die Ultraschalldiagnostik und MRT (Magnetresonanztomografie).
Auf unnötige Wiederholungsuntersuchungen verzichten
„Wir gehen davon aus, dass jede Röntgenuntersuchung mit einem gewissen – wenn auch geringen – Strahlenrisiko verbunden ist“, erklärte die Präsidentin des BfS, Inge Paulini.
„Im Sinne des vorsorgenden Strahlenschutzes sollte daher jede überflüssige Röntgenuntersuchung vermieden werden“, so die Expertin.
„Das BfS empfiehlt Patientinnen und Patienten, ein Dokument zu führen, in dem von Arztpraxen und Kliniken freiwillig Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen eingetragen werden“, sagte Paulini.
„Damit kann ein Abgleich mit vorherigen Aufnahmen erfolgen und auf eine unnötige Wiederholungsuntersuchung verzichtet werden.“
Jeder Deutsche wird im Schnitt 1,7 Mal pro Jahr geröntgt
Den Angaben zufolge tragen medizinische Anwendungen ionisierender Strahlung in erheblichem Maß zur künstlichen Strahlenexposition der Bevölkerung bei.
In Deutschland werden jährlich etwa 135 Millionen Röntgenuntersuchungen durchgeführt, im Schnitt wird jeder Bundesbürger also 1,7 Mal pro Jahr geröntgt.
Die daraus resultierende Strahlenbelastung liegt laut dem BfS bei rund 1,6 Millisievert.
Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung, der eine Person hierzulande im Schnitt im Jahr ausgesetzt ist, liegt bei 2,1 Millisievert.
Nutzen muss größer als das Risiko sein
Eine strahlendiagnostische Anwendung sollte nur dann durchgeführt werden, wenn alle bisher erhobenen Befunde sorgfältig bewertet worden sind und feststeht, dass diese Röntgen- oder nuklearmedizinische Untersuchung einen Mehrwert darstellt.
Dies ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten rechtfertigenden Indikation: Demnach ist eine strahlendiagnostische Maßnahme nur dann gerechtfertigt, wenn der Patient aus der Untersuchung einen Nutzen zieht, der größer als das Risiko sein muss.
Auch wenn der Röntgenpass rechtlich nicht mehr vorgeschrieben ist, stellt das BfS auf seiner Internetseite ein Dokument zum Download zur Verfügung, das weiterhin für eine persönliche Dokumentation genutzt werden kann. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.