Masern-Fall an der Uni: Studierende und Mitarbeiter könnten infiziert worden sein
Masern werden von manchen Menschen noch immer als harmlose Kinderkrankheit abgetan. Doch die Krankheit befällt auch Erwachsene, wie auch ein aktueller Fall aus Dresden zeigt. Dort wurde bei einer Studentin das Masern-Virus diagnostiziert. Da sich die junge Frau in verschiedenen Räumen der Hochschule aufgehalten hat, wird mit Folgeerkrankungen gerechnet.
Hochansteckendes Masern-Virus diagnostiziert
In den vergangenen Monaten haben Gesundheitsexperten immer wieder auf die steigende Zahl der Masern-Fälle in Deutschland hingewiesen und die Bevölkerung dazu aufgerufen, den Impfschutz überprüfen zu lassen. Auch bei einer Studentin der Technischen Universität (TU) Dresden wurde nun das hochansteckende Masern-Virus diagnostiziert. Weil sich die junge Frau in verschiedenen Räumen der Hochschule aufgehalten hat, wird mit Folgeerkrankungen gerechnet. Studierende sowie Mitarbeiter der Uni werden darauf hingewiesen, sich gegebenenfalls von einem Arzt beraten zu lassen.
Es wird mit Folgeerkrankungen gerechnet
Laut einer Mitteilung des Gesundheitsamtes Dresden ist eine Studentin der TU Dresden an Masern erkrankt.
Den Angaben zufolge besuchte die junge Frau am Dienstag, 8. Januar und am Mittwoch, 9. Januar Vorlesungen in verschiedenen Gebäuden der Universität und hat in der Mensa des Studentenwerks gegessen.
Seit die Krankheit am Donnerstag, den 10. Januar ausbrach, wird sie medizinisch betreut. Die Inkubationszeit beträgt acht bis zehn Tage.
Daher wird in den nächsten Tagen mit Folgeerkrankungen gerechnet, heißt es in einer Mitteilung der Behörde, die auf der Webseite der TU Dresden veröffentlicht wurde.
Übertragung durch Tröpfcheninfektion
Masern sind eine hochansteckende Krankheit. Laut dem Gesundheitsamt führt der Kontakt von nicht immunisierten Personen mit dem Virus mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu einer Erkrankung.
Ausgenommen sind Personen, die geimpft sind oder selbst schon einmal an Masern erkrankt waren.
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion. Beim Husten, Niesen oder Sprechen gelangen die Erreger in die Luft und können selbst über einige Meter Entfernung die Krankheit weitergeben.
Der Aufenthalt in einem Raum kann ausreichend sein, wobei die Dauer des Kontaktes keine Rolle spielt. In der Regel sterben die Viren in der Luft nach ein paar Stunden ab.
Typischer Hautausschlag bildet sich nach vier bis sieben Tagen
Die Erkrankung beginnt meist mit hohem Fieber, Husten, Schnupfen, Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut, sowie weißen kalkspritzerartigen Flecken an der Mundschleimhaut.
Nach drei bis sieben Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der hinter den Ohren und im Gesicht beginnt, sich dann über den ganzen Körper ausbreitet und vier bis sieben Tage bestehen bleibt.
Der Ausschlag ist fleckig, knotig und ineinanderfließend; Hand- und Fußsohlen bleiben in der Regel verschont, mit der Zeit werden die roten Flecken dunkler.
Beim Abklingen des Hautausschlages kann es zu einer Schuppung der Haut kommen.
Erkrankte sind fünf Tage vor und bis vier Tage nach Ausbruch des Hautausschlages ansteckend. Patienten sollten in dieser Zeit möglichst Bettruhe halten und keinen Besuch empfangen.
Schwerwiegende Komplikationen
Bei jedem zehnten Erkrankten kommt es zu Komplikationen. Besonders gefährdet sind Säuglinge und Kleinkinder, da sie noch nicht über einen ausreichenden Immunschutz verfügen.
Masern schwächen für mindestens sechs Wochen nach der Erkrankung das Immunsystem, so dass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können.
So kann es zu Mittelohrentzündungen, Durchfällen, Atemweg- und Lungenentzündungen sowie der gefürchteten Gehirnhautentzündung kommen, welche bei 0,1 Prozent der Fälle auftritt und bei zehn bis 20 Prozent dieser Fälle tödlich enden kann.
Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität.
Impfstatus kontrollieren
Das Dresdner Gesundheitsamt rät bei Auftreten der typischen Krankheitsmerkmale, den Hausarzt zu konsultieren. In dem Fall sollte die Praxis im Vorfeld über den Verdacht in Kenntnis gesetzt werden, um eine Ansteckung von anderen Patienten zu vermeiden.
Zudem wird darauf hingewiesen, den Masern-Impfstatus zu überprüfen und diesen gegebenenfalls aufzufrischen.
Masern-Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein.
In Deutschland wird die Masernimpfung für Kinder ab dem elften Lebensmonat empfohlen, für Säuglinge in einer Kindertagesstätte schon ab dem neunten Monat.
Und: „Eine einmalige Impfung gegen Masern ist generell für alle Erwachsenen empfohlen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist“, schreibt das Robert Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite.
„Personen, die vor 1970 geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern bereits durchgemacht“, so die Experten. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.