Die Kosten für die Registrierung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind seit März deutlich gestiegen. Für die Registrierung eines Arzneimittels mit einem Wirkstoff wird künftig das Sechsfache der bisherigen Summe fällig. Bisher galt für Homöopathika eine eigene Kostenverordnung. Jetzt gilt die Arzneimittelgesetz-Kostenverordnung (AMGKostV) neben der Zulassung auch für die Registrierung von Homöopathika. Die neue Regelung trat am 7. März in Kraft.
Für ein nationales Registrierungsverfahren für ein Homöopathikum werden nun mindestens 6400 Euro fällig. Soll Deutschland als Referenz für eine EU-weite Registrierung dienen, kostet das Verfahren 18.200 Euro. Für die Verlängerung einer Registrierung – bisher 510 Euro – werden nun 3300 Euro fällig. Die neuen Regelungen gelten für alle Homöopathika, deren Registrierung nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung beantragt wurde. (pm)
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