Die CDU-Kommission „Nachhaltig leben – Lebensqualität bewahren“ hat ihren Abschlussbericht
Anfang Juli vorgelegt. Darin geht es unter anderem um Ideen, nachhaltiges Wachstum zu fördern, um eine umweltfreundliche Wirtschaft, um international gerechte und faire Lieferketten, um die Unterstützung verantwortungsvollen Konsums und nachhaltige Lebensstile. Aber auch das Thema Gesundheit ein spielt eine Rolle im Abschlussbericht der Nachhaltigkeitskommission.
Unter der Überschrift „Gutes Leben – Gesundheit und Prävention stärken“ spricht sich die CDU auch dafür aus, vermehrt auf Versorgungsforschung zu setzen. Aber auch die besonderen Therapierichtungen sollen in Zukunft stärkere Beachtung finden: „Wir werden alternative Heilmethoden, wie z. B. die Homöopathie, schon in der Forschung stärker berücksichtigen …“, heißt es in dem Bericht. Aber die Kommission spricht sich auch dafür aus, „dass die Inhalts- und Ursprungsstoffe von homöopathischen Mitteln in der EU in der jeweiligen Landessprache angegeben werden.“
Mechthild Heil, verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hatte dies bereits im Frühjahr 2014 gefordert. Ihre Begründung: In homöopathischen Mitteln fänden sich teils „abenteuerliche“ Inhaltsstoffe. Der Verbraucher müsse verständlich darüber informiert werden, was er zu sich nimmt. Doch wird der Patient substanziell besser informiert, wenn auf einer Packung neben der lateinischen Bezeichnung der deutsche Begriff „Grauspießglanz“ oder „Kockelskörner“ steht?
Hinzu kommt, dass es für viele Stoffe keine oder keine taxonomisch eindeutigen deutschen Bezeichnungen
gibt, weshalb in der Homöopathie stets die lateinische binomische Nomenklatur genutzt wird. In allen Ratgeberbüchern und auf der Webseite des Deutschen Zentralvereinshomöopathischer Ärzte (DZVhÄ) sind – da wo möglich – immer auch die deutschen Bezeichnungen genannt. (pm)
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