Bundesinnenministerium schränkt die Rechte von Asylsuchenden mit psychischen Erkrankungen ein
Das Bundesinnenministerium (BMI) schränkt die Rechte von Asylsuchenden mit psychischen Erkrankungen weitreichend ein. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) wendet sich gegen diese Einschränkungen in einer Stellungnahme.
Wer ist betroffen?
Es geht im Referentenentwurf vom Februar 2019 zum “Geordnete-Rückkehr-Gesetz” um Asylsuchende, die unter schweren psychischen Erkrankungen leiden und für die sich im Falle einer Abschiebung eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ergeben würde (§60 Abs. 7 AufenthG).
Was ändert sich?
Diese Gruppe ist besonders schutzbedürftig. Bisher konnten Fachleute eine Stellungnahme einbringen, um ein Abschiebungsverbot zu begründen, die mit diagnostischen und prognostischen Informationen versehen war und in das Verfahren zum Aufenthaltsrecht einfloss.
Therapeutische Stellungnahme
Diese Stellungnahmen verfassten gewöhnlich Psychologische Psychotherapeuten / – therapeutinnen. Diese sind über ihre Approbation dazu autorisiert, psychische Erkrankungen festzustellen und ihre Behandlung zu definieren, laut $1 Abs. 3 PsychthG. Sie leisten in Deutschland mehr als 80 % der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
Was ändert sich?
Diese Stellungnahmen der Fachleute sollen in Zukunft im aufenthaltsrechtlichen Verfahren keine Rolle mehr spielen. Lediglich Stellungnahmen von Ärzten wie Ärztinnen finden Berücksichtigung. Dies bezieht sich nicht einmal auf Psychiater/ – innen, sondern ist unabhängig von der fachlichen Qualifikation. Jeder Allgemeinarzt, der von psychischen Erkrankungen nicht mehr versteht als ein Laie, kann eine solche Einschätzung abgeben.
Einschätzung kaum möglich
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) sieht diese gesetzlichen Veränderungen extrem kritisch. Ihre Vorsitzende Elise Bittenbinder sagt: „Traumatisierte Geflüchtete brauchen eine geschützte Atmosphäre, um über gewaltvolle Erfahrungen sprechen zu können. Dafür braucht es oft viel Zeit, Geduld und Vertrauen. In ärztlichen Praxen ist dies bei der hohen Patient*innen-Dichte kaum möglich.”
Systematische Entrechtung
Schon heute sei der rechtliche Rahmen für Atteste sehr eng, so die BAfF. Es fehle jede Fachlichkeit und sei fast unmöglich, im Asylverfahren die massiven gesundheitlichen Auswirkungen von Krieg, Folter und extremer Gewalt geltend zu machen. Frau Bittenbinder spricht von systematischer Entrechtung und hält die gesetzlichen Änderungen für eine willkürliche Entscheidung, um die Unterstützung von Schutzsuchenden zu beschneiden.
Änderungen einstampfen
Die BAfF fordert, die geplanten Änderungen zu lassen und stattdessen die wenigen Möglichkeiten, die es noch gibt, um psychische Leiden von Geflüchteten qualifiziert zu beurteilen, zu stärken.
Therapeuten beziehen Stellung
BAfF und Bundespsychotherapeutenkammer verfassten eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen. Es gäbe keine fachlichen Gründe, Psychotherapeuten / – therapeutinnen beim Erstellen von Stellungnahmen auszugrenzen. Sie seien berechtigt, psychische Krankheiten zu diagnostizieren – laut Psychotherapeutengesetz.
Es handle sich um ihre Aufgabe und Pflicht, seelische Erkrankungen diagnostisch abzuklären und zu diagnostizieren. Es gäbe weder eine fachbezogene noch eine rechtliche Grundlage, sie aus der Diagnostik psychischer Störungen im Rahmen des Asylverfahrens auszuschließen.
Was wären die Folgen?
Die Folge für Asylsuchende wäre, dass sie keine Möglichkeit hätten, psychische Erkrankungen und deren Handlungsbedarf in das Asylverfahren einzubringen. Dabei zählten gerade Geflüchtete, die psychisch erkrankt seien oder an Traumatisierung litten, zu den besonders Schutzbedürftigen. Gerade sie hätten einen besonderen Anspruch an besonderen Verfahrensgarantien.
Flüchtlinge – Über Hälfte erreicht Deutschland traumatisiert?
Geflüchtete seien besonders gefährdet, psychische Störungen zu entwickeln wie die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) oder eine Depressionen, und ihre Raten bei solchen Erkrankungen lägen weit über denen der Allgemeinbevölkerung. Das Risiko einer PTBS betrage 35% bis 50%.
Keine Chance auf qualifiziertes Urteil
Durch den Ausschluss gerade der Berufsgruppe, deren Schwerpunkt das Erkennen und Behandeln psychischer Störungen sei, hätten Flüchtlinge kaum eine Chance, im Asylverfahren die gesundheitlichen Folgen von Krieg, Folter und extremer Gewalt feststellen zu lassen.
Klarstellung im Gesetz
BAfF und BPtK fordern, im Gesetz klarzustellen, dass auch Psychotherapeuten / – therapeutinnen psychische Störungen im Asylrechtsverfahren bescheinigen können. (Dr. Utz Anhalt)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.