Mit Masern infizierte Person in Niedersachsen verstorben
In Niedersachsen ist ein erwachsener Mensch nur wenige Tage nach einer Masern-Diagnose verstorben. Nach Behördenangaben war die zuvor gegen Masern ungeimpfte Person wenige Tage vor ihrem Tod erstmals gegen die Infektionskrankheit geimpft worden.
Erwachsene Person nach Maserninfektion gestorben
Seit vor wenigen Tagen bekannt wurde, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Deutschland eine Masern-Impfpflicht für Kinder und bestimmte Berufsgruppen einführen will, reißt die Diskussion über den Nutzen dieser Maßnahme nicht ab. Ein Todesfall in Norddeutschland könnte die Debatte nun weiter anheizen. Dort ist vor kurzem eine erwachsene Person gestorben, die an Masern erkrankt und vor der Erkrankung nicht dagegen geimpft war.
Impfung konnte die Erkrankung nicht mehr verhindern
Im April ist eine Person (Altersgruppe 30 bis 40 Jahre) aus dem Landkreis Hildesheim verstorben, nachdem sie drei Tage zuvor unter dem klinischen Bild von Masern erkrankt war und sich auch der typische Hautausschlag gezeigt hat.
„Die zuvor gegen Masern ungeimpfte Person war acht Tage vor ihrem Tod erstmals gegen Masern geimpft worden, nachdem im familiären Umfeld Masern aufgetreten waren“, erklärt der Landkreis Hildesheim in einer Mitteilung.
„Die Impfung konnte in diesem Fall allerdings die Erkrankung nicht mehr verhindern“, heißt es dort weiter.
Das Gesundheitsamt des Landkreises hat nun eine Obduktion angeordnet, um den auffälligen Krankheitsverlauf weiter aufzuklären und besser zu verstehen.
Infektion hat maßgeblich zum Tod beigetragen
Den Angaben zufolge zeigen die bisher vorliegenden Obduktionsbefunde eine Infektion mit dem Masernvirus. „Dies deutet darauf hin, dass die Maserninfektion maßgeblich zum Tod beigetragen hat“, schreibt die Behörde.
Warum es bei diesem Patienten zu einem derartig schnellen und schweren Verlauf der Krankheit kam, ist noch nicht abschließend geklärt. In den kommenden Wochen werden noch weitere Untersuchungsergebnisse erwartet.
Dies ist der erste Todesfall im Zusammenhang mit Masern im Landkreis Hildesheim seit der Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001.
„Wir wissen, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Gehirnentzündungen durch Maserninfektionen sind keine Seltenheit. Tödliche Verläufe sind bekannt, ungefähr jede 1000. Masernerkrankung führt zum Tod“, so die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Katharina Hüppe.
Impfschutz überprüfen
Der aktuelle tragische Todesfall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass auch Erwachsene ihren Masern-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen lassen.
Wenn keine oder nur eine Masernimpfung in der Kindheit im Impfpass eingetragen oder aber der Impfstatus unklar ist, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen nach 1970 geborenen Erwachsenen eine Masernimpfung nachzuholen.
Bei vor 1970 Geborenen wird davon ausgegangen, dass die meisten als Kind an Masern erkrankt waren und somit lebenslang vor der Erkrankung geschützt sind.
„Bei ungeimpften, immungesunden Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Masern durch eine Impfung möglichst innerhalb der ersten drei Tage nach Kontakt zu Masern wirksam unterdrückt werden“, erklärt Dr. Hüppe.
„Dabei ist zu berücksichtigen, dass infizierte Personen bereits vier Tage vor und vier Tage nach dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags ansteckend sind“, so die Medizinerin.
Neben der Erwachsenen-Impfung empfehlen die Experten der STIKO, Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres zweifach gegen Masern zu impfen.
Impfpflicht für bestimmte Personengruppen
Da laut Fachleuten in Deutschland aber zu wenige Menschen gegen die Infektionskrankheit geimpft sind, wird womöglich bald eine Masern-Impfpflicht für Kinder und bestimmte Berufsgruppen kommen.
„Die Freiwilligkeit der Impfentscheidung muss für bestimmte Personengruppen aufgehoben werden, um eine höhere Durchimpfungsrate zu erreichen“, heißt es dazu in einem Gesetzentwurf.
Wenn die Impfpflicht tatsächlich kommt, müssen laut Schätzungen rund 600.000 Deutsche gegen Masern geimpft werden. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.