Das Töten männlicher Kücken bleibt vorerst erlaubt
Sie sind klein, süß, flauschig und hilflos und sie werden millionenfach getötet, damit wir günstige Eier kaufen können. Männliche Küken haben in Deutschland wahrlich kein gutes Los gezogen. Kurz nach der Geburt werden sie aussortiert, zusammengepfercht und dann vergast oder geschreddert – rund 45 Millionen Küken pro Jahr. Laut aktuellem Urteil von Bundesverwaltungsgericht soll das auch erst mal so bleiben, bis alternative Verfahren marktreif sind. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kommentierte das Urteil: „Ethisch ist es nicht vertretbar.“ Dabei gibt es auch jetzt schon Alternativen zum Kückentöten.
„Meine Position zum Kükentöten ist schon lange klar: Ethisch ist es nicht vertretbar, diese Praxis muss so schnell wie möglich beendet werden“, betont die Ministerin in einem Statement zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten. Bereits heute gebe es schon Alternativen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können selbst entscheiden, aus welchen Quellen sie ihre Eier beziehen.
Ein Kükenleben ist keine vier Cent wert
Warum werden die männlichen Küken wirtschaftlich als „Ausschuss“ angesehen? Die Gockel setzen zu langsam Fleisch an und würden bei der Mast dann zusätzliche Kosten verursachen. Daher ist es günstiger, die männlichen Küken umzubringen. Es gibt heute Betriebe der Legelinien „Bruderhähne“ oder „Zweinutzungshühner“, die die männlichen Gockel trotzdem aufziehen, bis sie schlachtreif sind. Die entstehenden Zusatzkosten werden dann auf die Eier der Hühner addiert und quersubventioniert. Es sind durchschnittlich drei bis vier Cent pro Ei.
Kücken zu zerschreddern und zu vergasen bleibt vorerst erlaubt
Kürzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht, ob das Töten der Küken mit dem Gesetzt vereinbar ist. Das Gericht entschied zwar, dass nach dem Tierschutzgesetzt das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund für das Töten der männlichen Tiere ist. Dennoch bleibe die Praxis vorerst erlaubt, da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden.
Zwiespältiges Urteil
Tierschützer zeigten sich enttäuscht über das Urteil. Grundsätzlich entschied das Gericht zwar, dass bei der jetzigen Praxis dem Leben der männlichen Küken jeder Eigenwert abgesprochen wird und dass dies nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes sei. Dennoch habe der Verbraucher dieses Verfahren jahrzehntelang hingenommen. „Vor diesem Hintergrund kann von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden“, verkündet das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung zu dem Urteil. Das Gericht räumt den Legebetrieben somit eine unbestimmte Übergangszeit auf andere Verfahren ein.
Klöckner will das Kückentöten schnell beenden
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzt sich für eine schnelle Beendung des Kükentötens ein. „Mit insgesamt über acht Millionen Euro fördere ich mit meinem Ministerium daher mehrere Verfahren und Initiativen, die das zukünftig überflüssig machen“, unterstreicht die Ministerin in einem Statement zu dem Urteil.
Welche Alternativen gibt es?
Derzeit haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit Eier aus den Legelinien der Zweinutzungshühner oder der Bruderhahn-Initiativen zu kaufen. Ein Großteil der Legebetriebe wird wohl auf neue Verfahren warten, die derzeit in der Entwicklung sind, aber demnächst die Serienreife erreichen werden. Hier gibt es zwei nennenswerte Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei. Bei dem einen Verfahren werden die Eier neun Tage lang bebrütet und anschließend wird etwas Flüssigkeit entnommen. Anhand der Probe kann das Geschlecht bestimmt werden. Zum anderen befindet sich ein spektroskopischen Verfahren in der Entwicklung, bei dem das Ei mittels einem speziellen Lichtstahl durchleuchtet wird. So könne nach vier Tagen Brutzeit das Geschlecht anhand des reflektierten Lichts bestimmt werden. Wie lange die Umstellung noch dauern wird, ist derzeit Unklar. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
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- Klöckner: Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar
- Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Wichtiger Hinweis:
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