Verunreinigung durch Glasteile: Großhändler ruft Dosenmais zurück
Die Eurogast Österreich GmbH hat einen Rückruf für Mais aus der Dose gestartet. In dem Produkt könnten sich Glasteile befinden. Verbraucher werden aufgefordert, die betroffene Ware nicht zu verzehren.
Mögliche Verunreinigung durch Glasteile
Der Großhändler für Gastronomie, Hotellerie und Großküche, Eurogast Österreich, ruft Dosenmais zurück, weil bei einer Qualitätskontrolle „eine mögliche Verunreinigung durch Glasteile festgestellt“ wurde, wie das Unternehmen in einer Mitteilung schreibt. Bei dem Rückruf handelt es sich um das Produkt „Knackig-junger Zuckermais“ der Marke Eurogast, Füllgewicht 2120 g, Abtropfgewicht 1775 g, Charge: MHD 31.12.2021.K198 20:13.
Ware soll nicht verzehrt werden
Das Unternehmen weist darauf hin, dass die betroffene Ware aus den Regalen entfernt wurde.
„Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, dieses Produkt nicht zu verzehren“, heißt es in de Mitteilung.
Und: „Alle Kunden, die eines der eventuell betroffenen Produkte bereits gekauft haben, sollen sich umgehend bei ihrem Eurogast Partner melden, der Mais wird kostenlos ausgetauscht.“
Glassplitter können zu ernsthaften Verletzungen führen
Lebensmittel, die Glassplitter oder Glasscherben enthalten könnten, sollten grundsätzlich nicht mehr konsumiert werden.
Diese können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum oder auch zu inneren Verletzungen führen.
In der Lebensmittelproduktion kann es aufgrund von Fehlern in den Herstellungsprozessen immer wieder zu Verunreinigungen oder Fremdkörpern wie Glas-, Aluminium- oder Plastik-Rückständen kommen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Eurogast Österreich: Rückruf aus vorbeugenden Verbraucherschutzes Eurogast Zuckermais: https://eurogast.at/wp-content/uploads/2019/06/R%C3%BCckruf-aus-vorbeugenden-Verbraucherschutzes-Eurogast-Zuckermais_18062019_final.pdf (Abruf: 22.06.2019)
Wichtiger Hinweis:
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