Neues Gesetz: Gesundheits-Apps soll es auf Rezept geben
Viele Patienten nutzen schon jetzt Gesundheits-Apps, die sie beispielsweise dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Ärzte solche Apps künftig verschreiben können. Die Kosten soll die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen.
Millionen Menschen nutzen Gesundheits-Apps
Blutdruckmessung per Smartphone, digitale Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck oder zur Identifizierung von Herzrhythmusstörungen: Untersuchungen haben gezeigt, dass rund jeder zweite Smartphone-Besitzer Gesundheits-Apps nutzt. Künftig können solche Apps vom Arzt verschrieben werden. „Die Kosten dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Neues Gesetz auf den Weg gebracht
Am Mittwoch brachte das Bundeskabinett den Entwurf für das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg.
Damit können Ärzte künftig digitale Anwendungen verschreiben.
„Patientinnen und Patienten sollen sich künftig gesunde Apps von ihrem Arzt verschreiben lassen können. Dazu gehören zum Beispiel digitale Tagebücher für Diabetiker, Unterstützung etwa bei Migräne oder psychischen Erkrankungen oder auch Unterstützung für Frauen in Schwangerschaft“ sagte Spahn.
Damit Patienten die Apps schnell nutzen können, wird der Zugang für die Hersteller erleichtert:
„Nachdem die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft wurde, wird sie ein Jahr lang vorläufig von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet“, heißt es in der Mitteilung.
Und: „In dieser Zeit muss der Hersteller beim BfArM nachweisen, dass seine App die Versorgung der Patienten verbessert.“
Mehr elektronische Möglichkeiten
Des Weiteren sieht das neue Gesetz vor, dass Patienten Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, leichter finden können.
„Darum dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Die Aufklärung für eine Videosprechstunde kann jetzt auch online, also im Rahmen der Videosprechstunde erfolgen – nicht mehr wie bisher im Vorfeld“, heißt es in der Mitteilung.
Zudem soll Papier im Gesundheitswesen zum Auslaufmodell werden: „Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem E-Rezept kommt nun auch die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung“, erklärt das Ministerium.
Und wer einer gesetzlichen Kasse freiwillig beitreten möchte, kann das künftig auch elektronisch tun. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesministerium für Gesundheit: Digitale Versorgung Gesetz, (Abruf: 10.07.2019), Bundesministerium für Gesundheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.