Masern-Todesfall: Todesursache nun bewiesen
Im April ist eine Frau aus dem Landkreis Hildesheim gestorben, die drei Tage zuvor unter dem klinischen Bild von Masern erkrankt war und bei der sich auch der typische Hautausschlag gezeigt hatte. Nun liegt das abschließende Obduktionsergebnis vor. Diese belegen, dass die Frau an einer Lungenentzündung infolge einer Maserninfektion verstarb.
Abschließendes Obduktionsergebnis liegt nun vor
Laut einer aktuellen Mitteilung des Landkreises Hildesheim liegt im Fall der Frau aus dem Landkreis Hildesheim, die an Masern erkrankt war und im April verstorben ist, nun das abschließende Obduktionsergebnis inklusive aller Zusatzuntersuchungen vor. „In der Zusammenschau aller vorliegenden Befunde ergibt sich eindeutig, dass die Person an einer Lungenentzündung infolge einer Maserninfektion mit einem Wildtyp-Virus verstarb“, heißt es in der Mitteilung.
Lungenentzündungen als eine der möglichen Komplikationen einer Maserninfektion
Den Angaben zufolge sind Lungenentzündungen als eine der möglichen Komplikationen einer Maserninfektion für 60 Prozent der Todesfälle bei Masern verantwortlich.
„Wir wissen, Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Gehirnentzündungen durch Maserninfektionen sind keine Seltenheit“, so die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Katharina Hüppe, in einer früheren Pressemitteilung.
„Tödliche Verläufe sind bekannt, ungefähr jede 1000. Masernerkrankung führt zum Tod“, erklärte die Expertin.
Frau wurde kurz vor ihrem Tod gegen Masern geimpft
Die zuvor gegen Masern ungeimpfte Frau war acht Tage vor ihrem Tod erstmals gegen die Infektionskrankheit geimpft worden, nachdem im familiären Umfeld Masern aufgetreten waren.
Die Impfung konnte die Erkrankung in diesem Fall allerdings nicht mehr verhindern.
Laut dem Landkreis wurden in virologischen Untersuchungen keine Impfviren, sondern Wild-Viren nachgewiesen.
Und es zeigten sich auch keine Anzeichen für eine etwaige allergische Reaktion auf die erfolgte Masern-Impfung, was bedeutet, dass die Masern-Impfung nicht als Ursache für die Erkrankung in Frage kommt.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim hatte eine Obduktion und weitere mikrobiologische, virologische, allergologische und feingewebliche Untersuchungen angeordnet, um den auffälligen Krankheitsverlauf weiter aufzuklären und besser zu verstehen.
Den Angaben zufolge sollte im Ergebnis bei einem ähnlichen Fall wieder eine Obduktion mit allen Zusatzuntersuchungen erfolgen, um die genaue Todesursache eingrenzen zu können.
Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen
Der äußerst tragische Todesfall unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, dass auch Erwachsene ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen lassen.
Diskussionen über Impfpflicht
Im Zusammenhang mit der Infektionskrankheit wird immer wieder über eine mögliche Masern-Impfpflicht in Deutschland diskutiert. In Italien wurde eine solche im vergangenen Jahr per Gesetzesbeschluss eingeführt.
Von einer Mehrheit der Deutschen würde die Impfpflicht begrüßt werden, zahlreiche Experten sind jedoch dagegen. Sie setzen eher auf Aufklärung statt Impfpflicht.
In Deutschland wird die Masernimpfung für Kinder ab dem elften Lebensmonat empfohlen, für Säuglinge in einer Kindertagesstätte schon ab dem neunten Monat.
Bei Personen, die vor 1970 geboren wurden, wird davon ausgegangen, dass die meisten als Kind an Masern erkrankt waren und lebenslang vor der Erkrankung geschützt sind.
Kita- und Schulkinder vor Masern schützen
In verschiedenen Ländern wie beispielsweise in Italien gibt es schon seit längerem eine Masern-Impfpflicht für Kinder.
Nun will Gesundheitsminister Jens Spahn eine solche auch in Deutschland einführen. Mit einem neuem Gesetzentwurf will er Kita- und Schulkinder vor der Infektionskrankheit schützen.
„Bei ungeimpften, immungesunden Kontaktpersonen kann der Ausbruch der Masern durch eine Impfung möglichst innerhalb der ersten drei Tage nach Kontakt zu Masern wirksam unterdrückt werden“, sagte Dr. Katharina Hüppe.
„Dabei ist zu berücksichtigen, dass infizierte Personen bereits vier Tage vor und vier Tage nach dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags ansteckend sind“, so die Leiterin des Gesundheitsamts.
Neben der Erwachsenen-Impfung empfiehlt die STIKO, Kinder vor Vollendung des zweiten Lebensjahres zweifach gegen Masern impfen zu lassen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Landkreis Hildesheim: Masern-Todesfall: Obduktion weist Lungenentzündung infolge der Maserninfektion als Todesursache nach, (Abruf: 01.08.2019), Landkreis Hildesheim
- Landkreis Hildesheim: An Masern erkrankte Person im Landkreis Hildesheim verstorben, (Abruf: 01.08.2019), Landkreis Hildesheim
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.