Gefährlicher Farbstoff: Ernsting’s familiy startet Rückruf für Kinder-Shirts
Das Textilunternehmen Ernsting’s familiy hat einen Rückruf für Kinder-Shirts gestartet. Nach Angaben des Einzelhändlers wurde festgestellt, dass die Shirts einen gesundheitsgefährdenden Azofarbstoff in zu hohen Mengen enthalten.
Der Einzelhändler Ernsting’s familiy ruft den Artikel Jungen Shirt „LEGO® NINJAGO®“ des Herstellers Kabooki A/S zurück. Laut dem Unternehmen wurde durch Eigenkontrollen festgestellt, dass der schwarze Druck (vorn/außen auf den Shirts) einen gesundheitsgefährdenden Azofarbstoff enthält, der den gesetzlichen Grenzwert überschreitet. Bereits gekaufte Artikel können in jeder Ernsting’s family Filiale zurückgeben werden. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.
Krebserregende Wirkung
Viele Azofarbstoffe stehen im Verdacht eine krebserregende Wirkung auszuüben, wenn sie im menschlichen Stoffwechsel in kanzerogene Ausgangsverbindungen gespalten werden“, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite. „Außerdem sollen sie bei entsprechend veranlagten Menschen pseudoallergische Symptome an Haut und Atemwegen auslösen und eine entscheidende Rolle bei dem hyperkinetischen Syndrom spielen“, schreiben die Experten.
Der Einsatz von Azofarbstoffen im Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände (beispielsweise Färben von Lebensmitteln, Textilien und Leder) ist deshalb deutlich eingeschränkt. Laut dem LGL dürfen nur solche Azofarbstoffe verwendet werden, deren gesundheitliche Unbedenklichkeit für die jeweilige Anwendung nachgewiesen ist. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Azofarbstoffe, (Abruf: 28.08.2019), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.