Erster Teil der neuen Apothekenreform tritt in Kraft
Aktuell wurden die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung im Bundesgesetzblatt umgesetzt. Damit wurde der erste Teil des geplanten Apothekenreformpakets realisiert.
„Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in der Apothekenreform“, berichtet Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Für Patientinnen und Patienten sei die Verfügbarkeit von Apotheken vor Ort zu jeder Tages- und Nachtzeit ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge. Deshalb wurde unter anderem der Botendienst der Apotheken erweitert. Zudem werden die Nacht- und Notdienste stärker bezuschusst.
Was bringt die neue Reform mit sich?
Künftig sollen Apotheke vor Ort nicht nur in besonderen Fällen, sondern jederzeit einen Botendienst für Medikamente zur Verfügung stellen dürfen. Die dazugehörige Beratung könne auch telefonisch erfolgen. Auch der Transport temperaturempfindlicher Arzneimittel sei nun klarer definiert. Privatpatientinnen und -patienten dürfen zudem künftig verschriebene Rezepte gegen preiswertere Arzneien austauschen, insofern sie den gleichen Wirkstoff haben. Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2020 der Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent erhöht. Bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie beispielsweise Betäubungsmitteln erhöhe sich der Zuschlag von 2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe.
Zweiter Teil wird in Kürze erwartet
Der zweite Teil der Reform wurde noch nicht verabschiedet, wird aber in Kürze erwartet. „Die ordnungspolitische Herausforderung, die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten endlich wiederherzustellen, bleibt bestehen“, kommentiert Schmidt. Dieses Problem müsse nun dringend gelöst werden. Das Gesetz müsse zügig im Bundestag beraten und verabschiedet werden. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Erster Teil der Apothekenreform tritt in Kraft – zweiter Teil muss schnellstmöglich folgen (Abruf: 21.10.2019), abda.de
Wichtiger Hinweis:
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