Hasenpest bei toten Hasen nachgewiesen – auch Menschen können sich infizieren
In den vergangenen Wochen wurde in mehreren bayerischen Landkreisen bei tot aufgefundenen Hasen immer wieder die sogenannte Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen. Auch Menschen können sich infizieren. Gesundheitsexperten empfehlen verschiedene Vorsichtsmaßnahmen.
In mehreren Regionen Bayerns wurde in den vergangenen Wochen bei toten Hasen immer wieder die sogenannte Tularämie (Hasenpest) nachgewiesen. So berichteten unter anderem die Landkreise Pfaffenhofen, Coburg, Landsberg am Lech und Erding über bestätigte Hasenpest-Fälle. „Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung, die vor allem bei wildlebenden Tieren vorkommt“, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises Landberg am Lech. Doch auch Menschen können sich infizieren. Daher sollten bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Auch Menschen können sich anstecken
Bei Tularämie handelt es sich um eine bakterielle Krankheit, die durch den Erreger „Francisella tularensis“ hervorgerufen wird. Sie trifft vor allem wild lebende Hasenarten und Nagetiere. Die Infektionskrankheit ist aber auch auf Haustiere und den Menschen übertragbar. „Der Mensch ist für den Erreger sehr empfänglich. Für eine Infektion über Mund, Nase, Lidbindehaut oder kleine Haut- und Schleimhautverletzungen sind nur wenige Keime (10 – 50 Bakterien) notwendig“, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite.
„Als Infektionsquelle für den Menschen kommen in Frage: Haut – und Schleimhautkontakte mit infektiösem Tiermaterial, Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Hasen) oder Wasser, Übertragung durch blut- saugende Insekten oder Zecken, kontaminierte Stäube und Aerosole“, schreibt der Landkreis Coburg in einer Mitteilung.
Krankheitsbild beim Menschen
Die Inkubationszeit beim Menschen wird laut dem LGL mit drei bis zehn Tagen angegeben, die Krankheitsdauer mit zwei bis drei Wochen, gefolgt von einer längeren Rekonvaleszenz. Die Erkrankung beginnt mit unspezifischen, grippeartigen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost und Mattigkeit. „An der Eintrittsstelle entwickelt sich eine geschwürig zerfallende Papel. Die regionären Lymphknoten schwellen stark an und vereitern“, erläutert das Landesamt. Auch innere Organe können beteiligt sein (z. B. Lungenentzündung). Als besonders schweres Krankheitsbild ist die sogenannte typhöse Form bekannt, die als Septikämie verläuft. Besonders bei rechtzeitiger Diagnose ist eine erfolgreiche Behandlung mit Antibiotika gut möglich.
Experten raten zu vorbeugenden Maßnahmen
Das LGL hat einige vorbeugende Maßnahmen zusammengefasst, um sich vor einer Infektion zu schützen:
- Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Wildtieren, insbesondere bei offensichtlichen kranken Tieren. Erkrankte Tiere kann man unter anderem daran erkennen, dass sie abmagern, ein struppiges Fell zeigen, einen schwankenden Gang haben, apathisch werden und die natürliche Scheu verlieren.
- Vermeidung von ungeschütztem Kontakt zu Kadavern von Wildtieren.
- Einhalten der Arbeitshygiene beim Umgang mit erkrankten oder toten Wildtieren.
- Einhalten der Arbeits- und Küchenhygiene beim Umgang mit Wildbret während der Vorbereitung (Enthäuten, Ausnehmen) und der Zubereitung.
- Wildgerichte nur gut durchgegart verzehren.
Das Veterinäramt und das Gesundheitsamt Landsberg am Lech haben noch weitere Empfehlungen:
Wer ein totes Tier findet, sollte stets den jeweiligen Jagdrevierbesitzer oder die Polizei informieren.
Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
Beim Aufbrechen von Feldhasen und Wildkaninchen ist auf bedenkliche Merkmale wie Milz-, Leber- oder Lymphknotenschwellungen zu achten. Im Verdachtsfall ist ein amtlicher Tierarzt hinzuziehen, das Wildbret darf nicht als Lebensmittel verwendet werden. Die Tierkörper sollten für eine weitere Untersuchung zur Verfügung gestellt, ansonsten aber nur über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Die bei der Zubereitung des Wildbrets benutzten Gegenstände (Messer, Schneidbretter) sollten direkt im Anschluss mit heißem Wasser gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Jäger und andere Personen mit Kontakt zu Wildtieren sollten bei unklaren Erkrankungen einen Arzt aufsuchen und diesen hierauf hinweisen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Tularämie (auch Hasenpest oder Nagerpest), (Abruf: 27.10.2019), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Landkreis Coburg: Hasenpest im Landkreis Coburg nachgewiesen, (Abruf: 27.10.2019)
- Landkreis Landsberg am Lech: Hasenpest: Veterinäramt und Gesundheitsamt empfehlen Vorsichtsmaßnahmen, (Abruf: 27.10.2019), Landkreis Landsberg am Lech
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.