Gammelfleisch aus Österreich auch nach Deutschland geliefert
Aufgrund von Erhebungen in einem österreichischen Schlachthof besteht der Verdacht, dass genussuntaugliches Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt ist. Der Betrieb hat das „Gammelfleisch“ auch in andere europäische Länder – darunter auch Deutschland – geliefert.
Wie die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in einer Mitteilung schreibt, besteht aufgrund von Erhebungen am 22.10.2019 in einem Schlachthof in der Südsteiermark der Verdacht, dass genussuntaugliches Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt ist. Das ungenießbare Fleisch – das eigentlich in die Tierkörperverwertung gehört hätte – wurde auch nach Deutschland geliefert.
Derzeitige Ergebnisse der Behörden-Erhebungen
Die AGES berichtet über die Ergebnisse der Erhebungen der Veterinär- und Lebensmittelbehörden des Bundes und der Länder (Stand 25.10.2019):
Fleisch des betroffenen Schlachthofes wurde in mehrere österreichische Bundesländer (Steiermark, Niederösterreich, Wien, Salzburg, Kärnten) geliefert. Von den Veterinär- und Lebensmittelbehörden der Länder werden derzeit die genauen Vertriebswege überprüft. Dabei wird auf bereits zerlegtes Fleisch besonderes Augenmerk gelegt. Die Kontrollen der Vertriebswege umfassen Großabnehmer sowie verarbeitende Betriebe. Fleisch ohne sogenannten „Genusstauglichkeitsstempel“ wird aus dem Verkehr gezogen.
Fleisch des besagten Schlachthofes wurde auch in mehrere europäische Staaten geliefert (Slowenien, Kroatien, Bosnien, Italien, Slowakei, Deutschland). Die Behörden dieser Länder wurden über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) informiert.
Was bedeutet eigentlich „genussuntauglich“?
Wie die AGES erklärt, kontrollieren die Veterinärbehörden jeden Schlachtvorgang: Die Tiere werden vor der Schlachtung untersucht und nach der Schlachtung wird das Fleisch begutachtet. Wenn das Fleisch den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Erfordernissen entspricht, wird es mit einem „Genusstauglichkeitsstempel“ versehen.
Den Angaben zufolge dürfen offensichtlich kranke Tiere erst gar nicht geschlachtet werden. Zeigt sich nach der Schlachtung, dass der Schlachtkörper nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss er ausgesondert, separat gelagert und als „genussuntauglich“ gekennzeichnet werden und darf der Lebensmittelkette nicht zugeführt werden.
Die AGES berichtet in ihrer Mitteilung nicht, ob von dem ungenießbaren Fleisch auch eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES): Information zur Schlachthof-Durchsuchung in der Steiermark, (Abruf: 28.10.2019), Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.