Universitätsklinikum Heidelberg bestätigt Fehler
Organtransplantationen können Leben retten. Allerdings besteht einer chronischer Mangel an Spenderorganen, so dass manche Mediziner sich zu illegalen Manipulationen der Wartelisten verleiten lassen, damit ihre Patienten schneller ein benötigtes Organ erhalten. Entsprechende Manipulationen sollen auch in der Heidelberger Uniklinik stattgefunden haben. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg bereits im August Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.
Die Uniklinik bestätigte am Freitag einen Bericht der Prüfungskommission der Bundesärztekammer, demzufolge „Meldungen aus den Jahren 2010 und 2011 von Patienten zur Herztransplantation nicht in vollem Umfang den Richtlinien der Bundesärztekammer entsprochen hatten.“ Gegenstand der Prüfung waren unter anderem die Dauer und Dosis der Verabreichung bestimmter kreislaufwirksamer Medikamente, die Patienten im Vorfeld einer möglichen Transplantation gegeben werden. Hier sollen den Betroffenen die Arzneien zur Stärkung des Herzmuskels nicht wie vorgesehen verabreicht worden sein, weshalb die Patienten schneller ein Spenderorgan erhielten.
Insgesamt bei 34 Patienten Fehler nachgewiesen
Die Prüfkommission hat am Herztransplantationszentrum des Universitätsklinikums Heidelberg bei 34 Patienten Fehler in der Dokumentation festgestellt, wobei im untersuchten Zeitraum von 2010 bis 2014 am Heidelberger Herztransplantationszentrum insgesamt 121 Patienten eine Herztransplantation erhielten. Nach der Prüfung durch die Kommission und der Feststellung von Fehlern seien vom Universitätsklinikum Heidelberg in Abstimmung mit dem Sozialministerium Stuttgart die Daten aller Patienten, die am Heidelberger Herztransplantationszentrum in den Jahren 2010 bis 2014 eine Herztransplantation erhalten haben, aufgearbeitet worden.
Hierbei traten weitere Unstimmigkeiten zu Tage. Die Bundesärztekammer hat „die äußerst gründliche und hervorragende eigene Aufarbeitung der einzelnen Transplantationen durch das Universitätsklinikum Heidelberg“ ausdrücklich gelobt. Der Leitende Ärztliche Direktor, Guido Adler, wir von der Nachrichtenagentur „dpa“ mit der Aussage zitiert, dass „gegen die Regeln verstoßen worden“ sei.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Inwiefern andere schwerkranke Patienten aufgrund der Manipulationen möglicherweise nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhielten, ist laut Angaben des Leitenden Ärztlichen Direktors unklar. Es sei „extrem schwer nachweisbar, dass irgendein anderer Patient dadurch einen Schaden erlitten hat“, wird Adler von der „dpa“ zitiert. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Angesichts der aufgedeckten Fehler betonte die Aufsichtsratsvorsitzende des Universitätsklinikums Heidelberg, Simone Schwanitz, dass die rechtlichen und medizinischen Vorgaben für Transplantationen uneingeschränkt und jederzeit eingehalten werden müssen. Daher habe das Klinikum ein hohes Interesse an der Aufklärung.
Strafbares Verhalten schwer nachweisbar
Die Manipulation der Wartelisten soll erfolgt sein, indem Mediziner den schwerkranken Patienten absichtlich eine zu geringe Dosis des Medikaments Dobutamin verabreichten oder dieses viel kürzer als vorgeschrieben einsetzten. Vor Transplantationen muss diese herzstärkende Arznei bestimmte Zeit zum Einsatz kommen und abhängig von der Entwicklung des Zustandes wird entschieden, ob die Betroffenen ein Spenderherz erhalten. Wer nach der Medikation noch immer eine Herzschwäche zeigt, habe allerhöchste Priorität, so Adler gegenüber der „dpa“. Durch die falsche Verabreichung der Arznei wurde hier eine erhöhte Dringlichkeit vorgetäuscht. Ob tatsächlich strafbar gehandelt wurde, müssen die laufenden Ermittlungen zeigen.
Allerdings ist den handelnden Ärzten ein strafrechtlich-relevantes Fehlverhalten in derartigen Fällen oftmals schwer nachzuweisen. So wurde beispielsweise der Angeklagte im Skandal um Manipulationen der Vergabe von Spenderorgangen am Uniklinikum Göttingen im Mai vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat hiergegen Revision eingereicht. (fp)
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