Neue Servicestelle: Termin beim Facharzt binnen vier Wochen
Im Sommer war vom Bundestag ein Gesetz gegen lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin beschlossen worden. In verschiedenen Bundesländern haben Krankenkassen und Ärzte auf das Problem des langen Wartens mit unterschiedlichen Maßnahmen reagiert. So soll in Thüringen eine zentrale Servicestelle Kassenpatienten Facharzttermine binnen vier Wochen vermitteln.
Gesetz gegen lange Wartezeiten
Im vergangenen Jahr zeigte ein Test, dass Patienten in Deutschland oft fünf Wochen Wartezeit einplanen müssen, bis sie einen Termin beim Facharzt bekommen. Privatpatienten müssen in der Regel weniger lange warten. Wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe schon vor Monaten ankündigte, will die Bundesregierung den langen Wartezeiten auf einen Facharzttermin mit einem entsprechenden Gesetz ein Ende setzen. In manchen Bundesländern hat man bereits auf die Problematik reagiert. So gaben die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die AOK Nordost im vergangenen Jahr bekannt, dass Patienten in Mecklenburg-Vorpommern mit Hilfe eines speziellen Modells schnellere Facharzttermine bei akuten Problemen bekommen können. Nun wurde aus Thüringen mitgeteilt, dass es dort auch bald Verbesserungen geben wird.
Servicestelle startet im Januar
Aus einer Meldung von „mdr.de“ geht hervor, dass die Thüringer Kassenärzte Ende Januar mit der telefonischen Vermittlung von Facharztterminen beginnen wollen. Wie ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitteilte, soll die Servicestelle dafür am 25. Januar 2016 ihre Arbeit aufnehmen. Diese soll Patienten innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Voraussetzung ist eine entsprechende Überweisung vom Hausarzt. Falls die Vermittlung binnen der Vier-Wochen-Frist nicht klappt, können sich die Patienten an ein Krankenhaus wenden.
Krankenkassen bieten teilweise bessere Konditionen
Die KV setzt mit dem Service eine gesetzliche Vorgabe um. Das im Sommer dieses Jahres vom Bundestag beschlossene Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass Patienten innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums Termine bei Fachärzten bekommen. Der Gesetzgeber wollte damit die derzeit oft monatelangen Wartezeiten vor allem von gesetzlich versicherten Patienten begrenzen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dafür Servicestellen einrichten. Zumindest für die Anfangszeit wird von einer großen Nachfrage ausgegangen. Allerdings sei es ungewiss, wie sich diese weiter entwickle. Einen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Arztpraxis innerhalb der gesetzlichen Frist hätten die Patienten nach Angaben der KV nicht. Außerdem würden einige Krankenkassen ihren Versicherten eine Termingarantie bei Fachärzten mit teils besseren Konditionen anbieten, als in der gesetzlichen Regelung vorgesehen ist. (ad)
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