Angaben zu enthaltenen Erdnüssen bei Lebensmitteln fast immer richtig
Menschen mit einer Lebensmittelallergie sind besonders auf die korrekte Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Lebensmitteln angewiesen, um gesundheitliche Risiken durch die versehentliche Einnahme der Allergene zu vermeiden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer aktuellen Untersuchung nun gemeinsam mit der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz (ANSES) die Angaben zu enthaltenen Bestandteilen von Erdnüssen bei Nahrungsmitteln überprüft. Das Ergebnis ist beruhigend: Fast immer waren die Angaben auf den Verpackungen korrekt.
Viele Menschen leiden unter einer Erdnussallergie, die bei Aufnahme von Erdnussbestandteilen körperliche Beschwerden – schlimmstenfalls bis hin zu einem anaphylaktischen Schock – bedingen kann. Weil Erdnüsse derart schwere allergische Reaktionen auslösen können, müssen diese auf der Verpackung von Lebensmitteln als Zutat angegeben werden, berichtet das BfR. Gemeinsam mit der ANES hat das BfR in der bislang größten Studie mit Produkten aus dem Handel Lebensmittelproben auf Spuren von Erdnuss untersucht. Die Ergebnisse der Studie wurden im „Journal of Food Composition and Analysis“ veröffentlicht. Lediglich ein Prozent der Proben enthielt laut Angaben der Forscher messbare Rückstände von Erdnuss-DNA.
Erdnussrückstände in weniger als einem Prozent der Proben
Insgesamt haben die Wissenschaftler 899 Lebensmittelproben auf Rückstände von Erdnüssen untersucht und dabei in lediglich neun Proben messbare Rückstände von Erdnuss-DNA oder Protein-Spuren entdeckt. „Sechs Proben wiesen einen Gehalt an Gesamterdnussprotein unter 5 Milligramm pro Kilogramm auf, zwei Proben zwischen 8 und 10 Milligramm pro Kilogramm und eine Probe ein Maximum von etwa 20 Milligramm pro Kilogramm“, schreiben die Forscher. Zwar waren Erdnüsse bei allen untersuchten Lebensmitteln nicht in der Zutatenliste aufgeführt, allerdings fand sich auf den Verpackungen von 266 Proben der Hinweis, das möglicherweise Spuren von Erdnüssen enthalten sind. 633 Produkten wiesen keine entsprechenden Angaben auf. Von ihnen enthielten tatsächlich lediglich zwei (0,3 Prozent) dennoch Erdnuss-Rückstände, so die Mitteilung des BfR.
Keine hundertprozentige Sicherheit
Für den Nachweis der Erdnussrückstände wurden laut Angaben des BfR „Antikörper-basierende immunologische Tests sowie ein DNA-Test eingesetzt.“ Diese Tests zählen zu den derzeit empfindlichsten Methoden für den Erdnussallergen-Nachweis in Lebensmitteln, berichtet das Bundesinstitut weiter. Zu den untersuchten Lebensmitteln zählten laut Aussage der Forscher beispielsweise Frühstückszerealien, Müsliriegel, Backwaren, Snacks, Pizzas, Crème-Desserts, Kuchen, Kekse, Schokolade und Eiscreme. Den höchsten Gehalt an Erdnussrückständen wiesen die Wissenschaftler mit circa 20 Milligramm pro Kilogramm in einer Nussmischung mit Trockenfrüchten nach, die jedoch dem BfR zufolge mit einem deutlichen Hinweis auf Erdnuss versehen war. „Wer das Zutatenverzeichnis und Hinweise aufmerksam liest, kann den unbeabsichtigten Konsum weitestgehend vermeiden“, betont der BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel in einer Pressemitteilung zu den aktuellen Studienergebnissen. Hundertprozentige Sicherheit werde es jedoch nicht geben, da jeder Allergiker äußerst individuell und dosisabhängig reagiere, so Hensel weiter. (fp)
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