Honig, Pollen oder Bienengift: Bienen liefern verschiedene Substanzen, die seit langem als natürliche Hausmittel gegen verschiedene Beschwerden eingesetzt werden. Manche Imker und Heilpraktiker setzen zudem auf die Kraft der Luft aus Bienenstöcken. Diese soll unter anderem bei Asthma oder Bronchitis helfen. Eine Behörde untersagte diese Therapie nun mit Verweis auf Gesundheitsgefahren.
Bienen liefern gesundheitsfördernde Substanzen
Bienen liefern verschiedene Substanzen, die seit langem zur Behandlung von Patienten eingesetzt werden. Heilen mit dem Hausmittel Honig ist weit verbreitet. So kommt er etwa in warmer Milch als Hausmittel gegen Husten zum Einsatz. Auch dem Gift der Biene wird eine positive Wirkung zugeschrieben. In der Traditionellen Chinesischen Medizin wird die Bienenstich-Therapie als Heilmittel bei verschiedene Erkrankungen wie zum Beispiel Arthritis eingesetzt. Und auch von der Luft aus Bienenstöcken soll eine wohltuende Wirkung ausgehen. Bundesweit bieten zahlreiche Imker und Heilpraktiker eine Bienenstockluft-Therapie an, die Beschwerden bei Allergien und Erkrankungen wie Asthma, Bronchitis oder Atemwegsinfekten lindern soll. Eine Thüringer Behörde hat diese Behandlung nun, mit Verweis auf Gesundheitsrisiken, untersagt.
Gesundheitsamt untersagt Bienenstockluft-Therapie
Das Gesundheitsamt Jena untersagte der Heilpraktikerin Janett Conrad die weitere Anwendung der Inhalation von Luft aus dem Bienenstock unter Androhung eines Zwangsgeldes. Die Behörde begründete dies in ihrem Schreiben damit, dass die Behandlung eine „Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit“ von Patienten berge. Heilpraktiker befürchten nun, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bei Behörden bundesweit Schule machen könnte. Am Wochenende soll beim Mitteldeutschen Heilpraktiker-Kongress in Dresden diskutiert werden, wie man sich dagegen wehren kann.
Warme Luft aus dem Bienenstock inhalieren
Bei dieser Form der Behandlung inhaliert der Patient über eine Maske 35 bis 37 Grad warme Luft aus dem Bienenstock. „Die darin enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe oder Alkohole wirken antibakteriell und beruhigend auf die oberen Atemwege“, erläuterte Arno Bruder vom Deutschen Apitherapie Bund (DAB) im oberbayerischen Weilheim-Marnbach in einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa. „Deshalb wird die Therapie auch besonders bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen der Atemwege mit Erfolg eingesetzt.“
Behandlung mit Bienenprodukten
„Apitherapie, die Behandlung mit Bienenprodukten zur Gesunderhaltung und Heilung ist eine der ältesten Heilmethoden mit jahrtausendealter Tradition und Erfahrung. Anders als viele neuzeitlich chemisch hergestellten Medikamente mit ihren negativen Nebenwirkungen ist die Medizin der Bienen sanft, trotzdem aber stark wirksam und gut verträglich. Sie ist kostengünstig und rezeptfrei für jeden erhältlich“ heißt es auf der Webseite des DAB. Die Experten berufen sich auf ihre praktischen Erfahrung – große wissenschaftliche Studien, welche die Wirkung der Bienenstockluft-Therapie bestätigen, gibt es bislang nicht.
Behörden sehen eine Gefahr für die Gesundheit
Für die Behörden in Thüringen und Ärztevertreter überwiegen jedoch die Gefahren einer solchen Therapie. In dem Bescheid, den Frau Conrad erhielt, heißt es: „Bei der Inhalation von Bienenstockluft durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen und damit zu allergischen Komplikationen kommen.“ Diese könnten nur von einem Arzt, jedoch nicht von einem Heilpraktiker behandelt werden. Das Landesverwaltungsamt, das der Amtsärztin diesen Schritt dringend angeraten hat, beruft sich auf eine Stellungnahme der Landesärztekammer. Diese erklärte, dass sie „vor dem Hintergrund der Risiken einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden (…) eine Durchführung der Inhalationsbehandlung durch einen Nichtarzt im Ergebnis für nicht verantwortbar“ hält.
Allergie-Test vor jeder Behandlung
Für den Berufs- und Fachverband Freier Heilpraktiker mit Sitz in Düsseldorf ist das Vorgehen der Thüringer Behörde „ein unglaublicher Fall“. Vorsitzender Dieter Siewertsen sagte: „Hier wurde massiv in das Berufsausübungsrecht einer Heilpraktikerin eingegriffen, um die Anwendung einer althergebrachten Behandlungsmethode unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr zu untersagen.“ Janett Conrad, die vor ihrer Arbeit als Heilpraktikerin viele Jahre als Krankenschwester auf einer Intensivstation tätig war, hat rechtliche Schritte angekündigt und bereits Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt: „Die ins Feld geführten Gesundheitsgefahren sind durch keinerlei Literatur oder Einzelfallbeschreibungen belegt und rein hypothetisch.“ Sie erklärte, dass sie vor jeder Inhalation eine gründliche Anamnese des Patienten und einen Allergie-Test durchführe. Zudem halte sie stets eine Notfalltasche bereit, sollte es wider Erwarten Komplikationen geben. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.