Kühlkette unterbrochen: Kaufland ruft Leberwurst zurück
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG warnen vor mehreren Leberwurst-Produkten, die kürzlich bei Kaufland deutschlandweit angeboten wurden. Aufgrund einer Unterbrechung der Kühlkette sei eine mögliche Gesundheitsgefahr nicht ausgeschlossen.
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft Kaufland verschiedene Leberwurst-Sorten zurück. Nach Angaben des Unternehmens kam es zu einer Unterbrechung der Kühlkette, wodurch die Genießbarkeit der Produkte nicht mehr gewährleistet werden kann.
Welche Produkte sind betroffen?
Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um die Kaufland-Eigenmarke „K-Favourites Leberwurst“ in unterschiedlichen Ausführungen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 11. Dezember 2019 und 18. Dezember 2019. Im einzelnen werden folgende Sorten zurückgerufen:
- K-Favourites Leberwurst mit Preiselbeeren 150 Gramm, GTIN 4337185751189
- K-Favourites Leberwurst mit schwarzen Trüffeln 150 Gramm, GTIN 4337185751264
- K-Favourites Leberwurst mit gerösteten und gemahlenen Kaffeebohnen 150 Gramm, GTIN 4337185751226
- K-Favourites Leberwurst mit Apfel und Zwiebel 150 Gramm, GTIN 4337185751202
Produkte sollten nicht verzehrt werden
Wie Kaufland mitteilt, wurden die oben genannten Artikel bereits aus dem Verkauf genommen. Wer die betroffene Leberwurst schon gekauft hat, sollte sie nicht mehr verzehren. Stattdessen können die Waren in jedem Kaufland-Markt zurückgegeben werden. Die Vorlage des Kassenbons sei nicht erforderlich. (vb)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG: Rückruf: K-Favourites Leberwurst (Abruf: 27.11.219), unternehmen.kaufland.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.