Bundesrat hat entschieden: Masern-Impfpflicht ab März 2020
Der deutsche Bundesrat hat am Freitag die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Masern-Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen gebilligt. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden.
Als vor wenigen Monaten bekannt wurde, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Impfpflicht plant, um Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern zu schützen, gab es zwar Kritik von manchen Fachleuten und auch Impfgegnern. Doch in einer Umfrage hat sich gezeigt, dass die Mehrheit der Deutschen die Impfpflicht gegen Masern befürwortet. Nun hat der Bundesrat die gesetzliche Masern-Impfpflicht gebilligt.
Nachweis über Masern-Impfung
Laut einer Mitteilung des Bundesrates wird die Masernimpfung in Schulen und Kitas künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen gebilligt.
Den Angaben zufolge müssen Eltern ab dem 1. März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden.
Für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann ebenfalls Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind dann auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.
Hohe Bußgelder drohen
Wie in der Mitteilung erklärt wird, droht bei Verstößen gegen die Impfpflicht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kitas verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Auch nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen mit Bußgeldern rechnen.
Warum die Impfpflicht gebraucht wird
Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Webseite erneut drauf hin, warum eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern in bestimmten Einrichtungen gebraucht wird:
„Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen“, heißt es dort. Gerade bei Kindern unter fünf Jahren und Erwachsenen können Masern zu schweren Komplikationen führen. Dazu gehören unter anderem Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Durchfälle.
Den Angaben zufolge kommt es in einem von 1.000 bis 2.000 Fällen zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Und eine meist tödlich verlaufende Spätfolge der Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitits (SSPE). Sie wird bei einem von 10.000-100.000 Masernfällen beobachtet und tritt durchschnittlich etwa sieben Jahre nach einer akuten Maserninfektion auf.
Kinder haben laut dem Ministerium ein deutlich höheres Risiko an einer SSPE zu erkranken. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa ein bis drei von 1.000 an Masern erkrankte Menschen.
Nicht alle Menschen können sich selbst schützen
Die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquoten haben nicht dazu geführt, dass sich genügend Menschen in Deutschland impfen lassen. Es gibt noch immer Impflücken in allen Altersgruppen.
Den Angaben zufolge liegt die bundesweite Impfquote für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene zweite Masern-Impfung bei Kindern im Alter von 24 Monaten nur bei 73,9 Prozent. Für eine erfolgreiche Eliminierung der Masern sind jedoch mindestens 95 Prozent nötig.
Die vom Gesetz erfassten Personen können sich teilweise nicht selbst vor Masern schützen, zum Beispiel weil sie schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen. (ad)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesrat: Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 984. Sitzung am 20.12.2019, (Abruf: 22.12.2019), Bundesrat
- Bundesministerium für Gesundheit: Warum brauchen wir eine gesetzliche Impfpflicht gegen Masern?, (Abruf: 22.12.2019), Bundesministerium für Gesundheit
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.